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Haftbefehle aufgehoben: Identisches Erbgut rettet KaDeWe-Räuber

Die beiden mutmaßlichen KaDeWe-Einbrecher kommen aus der Untersuchungshaft frei, weil die Berliner Justiz die Genspuren der Zwillingsbrüder nicht unterscheiden kann. Die Haftbefehle wurden am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Ziel von Räubern gewesen: Das KaDeWe in Berlin. Quelle: dpa
Ziel von Räubern gewesen: Das KaDeWe in Berlin. Quelle: dpa

HB BERLIN. Die Anklagebehörde erklärte, nach den Tatortspuren sei zwar bewiesen, dass mindestens einer an dem Millionenraub beteiligt war. Wegen der identischen DNS-Genspuren der Brüder könne aber nicht geklärt werden, wer von beiden. Deswegen hätte das Duo aus der Haft entlassen werden müssen.

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Das bedeute aber keineswegs, dass die Ermittlungsverfahren eingestellt werde, betonte Justizsprecher Michael Grunwald. Von der Millionenbeute fehle noch immer jede Spur, außerdem werde weiterhin nach einem dritten Komplizen gefahndet.

Die beiden 27-Jährigen waren am 11. Februar an einer Autobahnraststätte in Niedersachsen festgenommen worden. Sie stehen in dem Verdacht, am 25. Januar zusammen mit mindestens einem Komplizen in die Juwelierabteilung des KaDeWe eingebrochen zu sein und Uhren und Schmuck im Wert von mehreren Mio. Euro erbeutet zu haben. Der Millionenraub gilt als einer der spektakulärsten der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war es insbesondere eine DNS-Spur vom Tatort, die den Tatverdacht gegen die Festgenommenen erhärtete. Weitere Untersuchungen hätten dann aber bestätigt, dass die Brüder eineiige Zwillinge seien, so dass ihr Erbgut so gut wie identisch sei. „Die am Tatort gesicherte DNS-Spur kann daher keinem der beiden allein zugeordnet werden“, erklärten die Ermittler. „Auch die weiteren Tatortspuren, Beweismittel und Untersuchungen führten in dieser Frage nicht zu einem eindeutigen Ergebnis.“

Von Gesetzes wegen sei daher zugunsten von jedem der beiden davon auszugehen, dass nur der jeweils andere am Tatort war. Vor diesem Hintergrund lasse sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten. Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten ordnete daher die Aufhebung der Haftbefehle und die Entlassung der Brüder aus der Untersuchungshaft an.

„Ich gehe davon aus, dass sie noch heute zu ihren Familien fahren werden“, bestätigte Axel Weimann, der Verteidiger von einem der Brüder, dem Berliner „Tagesspiegel“. Beide hätten bislang zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Dies bedeute aber nicht, „dass sie etwas zu verbergen haben, sondern dass sie von ihrem Grundrecht Gebrauch machen“.

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