
StraßburgDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft derzeit, ob Landbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken erlauben müssen. Ein 56-Jähriger aus Stutensee in Baden-Württemberg hat gegen die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt, weil er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Der Mann besitzt bis zu 75 Hektar Wiesen in Rheinland-Pfalz. Er rügt, dass er als Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar nach deutschem Recht automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und die Jagd auf seinem Grundstück dulden muss.
Das deutsche Jagdrecht diene nur dem Freizeitvergnügen der Jäger, sagte sein Freiburger Anwalt Michael Kleine-Kosack am Mittwoch vor der großen Kammer des EGMR in Straßburg. Falsch, sagte dagegen die Vertreterin der Bundesregierung, Stefanie Schmahl. Das Jagdrecht diene ausschließlich dem Allgemeinwohl, der Ökologie und der Kontrolle des Wildbestandes. Dies ist auch das Argument der Jagdverbände, die Stellungnahmen einreichen dürfen.
Der Kläger berief sich auf den Schutz des Eigentums. Er machte auch das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, weil Besitzer von Ländereien über 75 Hektar frei entscheiden können und nicht automatisch verpflichtet sind, den Abschuss von Rehen und anderen Tieren zuzulassen. Sein Anwalt verwies auf Studien, denen zufolge sich der Wildbestand in Zonen ohne Jagd selbst reguliert. Es gebe keine statistische Begründung dafür, dass die Jagd im Interesse der Allgemeinheit notwendig sei.
Dem widersprachen Jagdschützer. Besonders bei Wildschweinen könne von „Selbstregulierung“ keine Rede sein. Weil verstärkt „Wildschweinfutter“ wie Weizen, Raps und Mais angebaut würde, gäbe es bei den Borstentieren mittlerweile 300 Prozent mehr Nachwuchs, erklärte der Deutsche Jagdschutzverband in Berlin. „Ohne Jagd würde sich die Wildschweinpopulation pro Jahr verdreifachen“, hieß es.
Im Januar dieses Jahres hatte die kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Grundbesitzers abgewiesen. Die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft sei durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter. Mit einem Urteil der großen Kammer des EGMR ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen.
Warum werden nicht gleich die Berufsgenossenschaften mit ins Boot genommen?
Die gehört genauso vor die Menschenrechtskomission des EU-Gerichtshofes wie das Jagdrecht.
Der GEIST mein lieber Manni, der GEIST
vom UL (UNIVERSELLES LEBEN) geht hier um.
Das müsste man(n) doch merken? Oder gehörst etwa dieser Fraktion an?
Olly hat's schon erwischt.
Schnippschnapp und jetzt trällert er im Knabenchor.
Er ist wahrscheinlich Pfui Deifl über den Weg gelaufen wo an ihm ein Pseudomännlichkeitsritual vollzogen wurde.
Da ich jetzt keine Eier mehr in der Hose habe singe ich jetzt das Hohe C.
Die barbarischen Jäger , die Bambimörder hust keuch
ein Hoch auf das "Universelle Leben" ein dreimal Hooooch
29 Kommentare
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