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Kachelmann-Prozess: Befangenheitsanträge gegen Richter abgelehnt

Jörg Kachelmann ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen Richter Michael Seidling gescheitert. Der wegen Vergewaltigung angeklagte Wettermoderator hatte dem Vorsitzenden Richter vorgeworfen, "nicht völlig unvoreingenommen" urteilen zu können.

Der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann wird Montag fortgesetzt. Quelle: DAPD
Der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann wird Montag fortgesetzt. Quelle: DAPD

HB BERLIN. Fernsehwettermoderator Jörg Kachelmann ist in seinem Prozess wegen Vergewaltigung mit zwei Befangenheitsanträgen gescheitert. Die Anträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und eine weitere Richterin seien abgelehnt worden, sagte Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Ein Sprecher des Landgerichts Mannheim war für eine Stellungnahme am Abend nicht mehr zu erreichen.

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Der Prozess gegen den Meteorologen war am Montag wegen den Befangenheitsanträgen wenige Minuten nach der Eröffnung unterbrochen worden. Die Verhandlung wurde auf Montag (13. September) vertagt. Der Inhalt der 67 Seiten umfassenden Anträge wurde nicht bekannt.

Birkenstock hatte gesagt: „Es geht der Verteidigung nicht darum, Richterpersönlichkeiten öffentlich anzugreifen.“ Er habe in den Anträgen Gründe vorgetragen, warum die beiden Richter aus Sicht seines Mandanten „nicht völlig unvoreingenommen“ seien. In den Medien war vor Prozessbeginn berichtet worden, dass der Vorsitzende Richter als Vorstand eines Sportvereins den Vater des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers kennen soll.

Der 52-Jährige wird verdächtigt, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann streitet die Vorwürfe ab. In dem Prozess werden an insgesamt 13 Verhandlungstagen 25 Zeugen und Gutachter gehört.

  • 11.09.2010, 01:18 UhrAnonymer Benutzer: Andre Adrian

    Prozessverschleppung

    Die Verteidiger von Hr. Kachelmann haben schon am Anfang gezeigt wie der Prozess wohl laufen wird: Wenn ein schlechtes Ende für den Angeklagten zu befürchten ist, hilft nur Prozessverschleppung. Zuerst ein befangenheitsantrag, dann Eingaben, Ablehnung von Zeugen und Sachverständigen, Verfahrensfragen und vielleicht auch zeitweises Aussetzen der Verhandlung wegen Unwohlsein des Hauptakteurs.
    Man kann nur hoffen das die Mühlen der Justiz langsam aber fein mahlen.

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