Mit ihrer Geschichte fing die Debatte erst richtig an: Wer den Namen von Bettina Wulff bei Google eingibt, erhält von der Suchmaschine seltsame Vorschläge. Momentan taucht der Begriff „Rotlicht“ auf, aber auch „Prostituierte“ oder „Escort“ zählten eine Weile lang zu den gängigsten Autovervollständigungen bei der Eingabe des Namens. Die früheren First Lady hat sich dagegen auch juristisch zur Wehr gesetzt.
Google hat die Funktion der automatischen Vervollständigung seit 2009 in seine Suchmaschine integriert. Suchbegriffe werden seit dem bei der Eingabe automatisch mit weiteren Vorschlägen vervollständigt. Google weißt dabei alle Schuld von sich: „Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor – sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck im Interview mit Süddeutsche.de. Nach Angaben des Google-Sprechers sei die Suchwort-Assoziation ein algorithmisch erzeugtes Resultat mehrerer Faktoren, darunter auch die Popularität der eingegebenen Suchbegriffe.
Das prominente Persönlichkeiten nicht gerade begeistert sind wenn die Vorschläge bei Google für Spekulationen sorgen und die Gerüchteküche anheizen, ist verständlich. Trotz allem kann eine Suche durch die kuriosen Vorschläge der Autovervollständigung direkt mehr Spaß machen ...
... und den besten Beweis dafür erbringt die Suchmaschine selbst: Wer hier nach „Google ist“ sucht, bekommt eine Reihe von interessanten Vorschlägen.
Dabei ist es sehr interessant zu sehen, mit welchen Fragestellungen sich die Mehrzahl der Google-Nutzer anscheinend so sehr herumplagen, dass sie es in die Suchmaschine eingeben.
Prominente und Politiker kommen in der Suche oft schlecht weg. Hier wird der italienische Politiker Silvio Berlusconi mit der „Mafia“ in Verbindung gebracht.
Besonders interessant wird es bei Grammatik-Fragen...
... und auch beim Stichwort Euro taucht nicht die Währung in den Vorschlägen auf.
Das Web-Phänomen Harlem Shake ist noch nicht jedem geläufig ...
Mit ihrer Geschichte fing die Debatte erst richtig an: Wer den Namen von Bettina Wulff bei Google eingibt, erhält von der Suchmaschine seltsame Vorschläge. Momentan taucht der Begriff „Rotlicht“ auf, aber auch „Prostituierte“ oder „Escort“ zählten eine Weile lang zu den gängigsten Autovervollständigungen bei der Eingabe des Namens. Die früheren First Lady hat sich dagegen auch juristisch zur Wehr gesetzt.
Düsseldorf„Bettina Wulff“ und „Escort“ – die Chancen stehen gut, dass diese und ähnliche Wortkombinationen künftig nicht mehr von Google vorgeschlagen werden. Das glaubt der Anwalt der Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Gernot Lehr. „Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus“, sagte er Handelsblatt Online.
Den ursprünglich festgesetzten Termin beim Landgericht Hamburg am 26. April hatten Bettina Wulff und ihr Anwalt auf Eis legen lassen, da sie das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der vergangenen Woche abwarten wollten. Jetzt will Bettina Wulff bei ihrem eigenen Verfahren durchstarten.
Die Entscheidung der BGH-Richter dürfte ihr und anderen Prominenten Rückenwind bringen. Der BGH hatte entschieden, dass Googles Autocomplete-Funktion – also das automatische Hinzufügen von Suchbegriffen – teilweise rechtswidrig ist. Im aktuellen Fall hatte ein Unternehmer geklagt, weil die Suchmaschine seinen Firmennamen mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ automatisch kombiniert hatte.
Nach eigenen Angaben hat Google in Deutschland bisher fünf Verfahren im Autocomplete-Streit gewonnen. Bevor sie die Klage einreichten, hatten Wulff und ihr Rechtsbeistand monatelang Gespräche mit Google über den Umgang mit dem Autocomplete-Algorithmus geführt.
Die Antwort des Konzerns war stets die Gleiche: Aus grundsätzlichen Erwägungen und zur Vermeidung des Vorwurfs der Zensur dürfe man den Automatismus nicht stoppen. Technisch sei das möglich, argumentierte stets Wulffs Anwalt. Etwa bei Kinderpornografie filtere der Konzern zweifelhafte und anrüchige Vervollständigungen.
Dem jüngsten Urteil entsprechend muss Google die Funktion zwar nicht abschaffen, konkrete Aufforderungen Betroffener müssen aber überprüft und gegebenenfalls unterbunden werden. Das könnte demnach auch auf den Fall „Wulff“ zutreffen. Seit Jahren kämpft die ehemalige deutsche First Lady darum, unwahre Gerüchte im Internet, sie habe eine Rotlicht-Vergangenheit, zu unterbinden.
Durch die Autocomplete-Funktion werden ihrem Namen Begriffe wie „Escort", „Artemis" oder „Rotlicht" hinzugefügt. Tippt man ein „P“ ein, führt das Programm etwa zu „Bettina Wulff Prostitution“, ein „N“ führt zu „Nylon“, „Netzstrümpfe“ oder „Nachtclub“. Die Liste ist beliebig fortsetzbar. Vielleicht nicht mehr allzu lang. „Das Urteil ist sehr ermutigend“, sagte Lehr. „Es war also richtig zu klagen.“

Hat Frau Wulff noch nicht alle Bücher an den Mann gebracht?

Was sich Frau Wulff, nachdem ihr Mann aus dem Amt gedrängt wurde geleistet hat, ist schon nach Studium ihres Buches sehr grenzwertig.
Ich sehe keinen moralischen Unterschied, ob die Dame früher mal im Milieu tätig war, oder sich nur die passenden Männer gesucht hat, um persönliche Vorteile auf Kosten dieser Männer zu erlangen!

Das Problem liegt nicht in der Kombination des Gesuchten mit negativ belasteten Zusätzen (z.B. "Bettina Wulff Rotlich"), sondern mit POSITIV besetzten Zusätzen. Beispiele: "Bettina Wulff Missionar" oder "Bettina Wulff gefühlsecht". Denn was ist an Missionaren oder Gefühlen schon negativ?
Das bedeutet, Google wird die Funktion komplett abschalten müssen. Freut sich Microsoft.
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