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Schiffsunglück: Fünf weitere Leichen in der „Costa Concordia“ entdeckt

Die Suche nach Opfern im Wrack der Concordia geht nach dem Fund von fünf weiteren Toten weiter. Kapitän Schettino wird derweil durch ein Telefongespräch belastet, in dem er aufgefordert wird, an Bord zurückzukehren

Rom/London/Boston/BerlinIm Wrack der havarierten „Costa Concordia“ sind fünf weitere Leichen gefunden worden. Das berichteten italienische Medien am Dienstag. Damit steigt die Zahl der Opfer durch das Unglück auf elf. Medienberichten zufolge wurde nach der Havarie der „Costa Concordia“ am Dienstag das erste deutsche Todesopfer identifiziert. Dabei soll es sich um einen Mann handeln, der am Montag als sechstes Opfer geborgen wurde, so berichtete tagesschau.de unter Berufung auf den italienischen Staatsrundfunk RAI.

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Noch zuvor hatte sich nach dem Schiffsunglück vor der toskanischen Küste die Zahl der Vermissten von 16 auf 29 erhöht. Vermisst würden demnach 25 Passagiere und vier Besatzungsmitglieder sagte Marco Brusco von der Küstenwache im staatlichen italienischen Fernsehen.

Es gebe bislang kein Lebenszeichen von 25 Passagieren und vier Crewmitgliedern, sagte Brusco am Montagabend. Nach seinen Angaben sind zehn Deutsche und sechs Italiener unter den Vermissten. Weiter werden noch sechs Italiener, vier Franzosen, zwei US-Bürger sowie jeweils eine Person aus Ungarn, Indien und Peru vermisst. Bei dem geborgenen Toten handele es sich möglicherweise um einen der Vermissten, hieß es weiter.

Zuvor hatte die Polizei die Zahl der Vermissten mit mindestens 16 angegeben, darunter elf Deutsche. Später wurde diese Zahl auf zwölf erhöht. Die italienischen Behörden sprachen indes von 14 vermissten Deutschen. Sechs Menschen wurden bislang tot geborgen.

Größer, höher, luxuriöser Der Gigantismus der Kreuzfahrtbranche

Die Costa Concordia hat mit 17 Stockwerken nur eines weniger als das größte Kreuzfahrtschiff der Welt. Mit den Megalinern wurde die Kreuzfahrt für Otto Normalverbraucher erschwinglich - die Evakuierung aber schwieriger.

Größer, höher, luxuriöser: Der Gigantismus der Kreuzfahrtbranche

Aus Deutschland werden offenbar ein Paar aus Berlin, ein Paar aus Nordrhein-Westfalen sowie fünf Senioren aus Hessen. Außerdem sollen in dem Schiff eine 71-Jährige aus Esslingen und eine 66 Jahre alte Frau aus Achstetten (beides in Baden-Württemberg) gewesen sein, von denen es bisher kein Lebenszeichen gibt, wie die Polizei Biberach mitteilte.

An Bord des Schiffs waren nach Angaben der deutschen Niederlassung der Reederei des verunglückten italienischen Kreuzfahrtschiffs „Costa Concordia“ 566 deutsche Passagiere, die meisten von ihnen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren.

Die Rechte der „Costa Concordia“-Passagiere

  • Die Ausgangslage

    Urlaub futsch, Gepäck weg, aber froh am Leben zu sein: Für die Passagiere des havarierten Kreuzfahrtschiffes «Costa Concordia» stellen sich nach dem ersten großen Schrecken nun Fragen nach ihren Rechten gegenüber dem Kreuzfahrtveranstalter. Nach Angaben des Reiserechts-Experten Ernst Führich von der Hochschule Kempten steht den Betroffenen grundsätzlich ein Ausgleich und Entschädigung zu.

  • Welche Entschädigung steht den Urlaubern zu?

    Nach dem deutschen Reisevertragsrecht können die Passagiere grundsätzlich die nicht verbrauchten, aber bezahlten Reiseleistungen zurückverlangen. Da das Kreuzfahrtschiff kurz nach Beginn der Seereise sank, steht den Urlaubern laut Führichwohl der ganze Reisepreis zu. Zusätzlich haben sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Tagespreises für jeden ausgefallenen Kreuzfahrttag.

  • Hat die Reederei bereits Entschädigungen zugesagt?

    Eine «Standardentschädigung» für die havarierten Kreuzfahrer soll es laut Costa Deutschland nicht geben. Das Unternehmen klärt nach eigenen Angaben derzeit mit jedem einzelnen Gast die erlittenen Schäden. Urlauber, deren Reise auf der «Costa Concordia» am14. und 21. Januar beginnen sollte und die nun geplatzt ist, erhalten noch in dieser Woche den Reisepreis zurück. Zudem wird ihnen für dieses Jahr eine kostenlose Kreuzfahrt bei Costa angeboten. Wer dies nicht annimmt, erhält als Ausgleich noch einmal 30 Prozent des Reisepreises.

  • In welcher Höhe haftet der Veranstalter bei Verletzungen oder im Todesfall?

    Die Reederei Costa haftet nach den Passagierrechten der EU laut Führich bei Tod oder Körperverletzung bis zu einem Höchstbetrag von rund 275.000 Euro pro Person. Dadurch werden unter anderem Kosten für Ärzte, Überführungen, Beerdigungen oder Unterhaltskosten abgedeckt. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Schuld für das Unglück trägt. Bei Tod oder Körperverletzung ist binnen 15 Tagen ein Vorschuss von mindestens 21.000 Euro zu zahlen.

  • Wird auch ein höherer Schaden erstattet?

    Grundsätzlich haftet der Schiffseigner auch für einen höheren Schaden, wenn ein Verschulden vorliegt und zwar bis zu einer Höchstgrenze von rund 440.000 Euro. Die Reederei muss mangelndes Verschulden ausdrücklich beweisen.

  • Wer ersetzt verloren gegangenes Reisegepäck?

    Für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck einschließlich der Kleidung haftet Costa bis zu einem Betrag von rund 2400 Euro pro Person. Für Wertsachen wie Schmuck haftet der Veranstalter bis zu einer Summe von 3500 Euro, vorausgesetzt, die Wertsachen lagen im Safe der Schiffsrezeption. Ein Zimmersafe genügt nicht. Möglicherweise zeigt sich Costa in diesem Fall aber kulant, so Führich.

  • Welche Fristen müssen die Reisenden beachten?

    Grundsätzlich müssen Ansprüche binnen eines Monats angemeldet werden. Eine detaillierte Auflistung der Verluste und Schäden ist zunächst nicht erforderlich. Bei Verlust oder Schäden am Gepäck gilt laut Führich allerdings eine kürzere Frist von 15 Tage nach der Havarie. Die Betroffenen sollten unbedingt alle Belege sammeln, um anfallende Kosten und Ansprüche gegenüber Costa belegen zu können. Die Ansprüche können nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

  • Kann ein Kunde einer anderen Kreuzfahrt jetzt kostenlos umbuchen?

    Nein. Wer eine Kreuzfahrt auf einem anderen Schiff oder bei einem anderen Veranstalter gebucht hat und nun Angst vor der Reise hat, kann nicht kostenfrei stornieren.

Die „Costa Concordia“ war am Freitag mit etwa 4200 Menschen an Bord vor der Insel Giglio auf Felsen aufgelaufen und später auf die Seite gekippt.

Die italienische Reederei Costa Crociere sowie deren Geschäftsführer in Hamburg hatte sich vom Verhalten des Kapitäns deutlich distanziert. Mit einem eigenmächtigen und nicht genehmigten Manöver sei der Schiffsführer Francesco Schettino vom Kurs abgewichen. Das Kentern des Kreuzfahrtschiffes sei somit auf menschliches Versagen zurückzuführen, sagte der Vorstandsvorsitzende Pier Luigi Foschi am Montag.

Harsche Kritik am Verhalten des Kapitäns äußerte auch die Staatsanwaltschaft. Bei der letzten Überprüfung der Technik und der Sicherheit des Schiffs im vergangenen Jahr habe es keine Beanstandungen gegeben, sagte Foschi.

Die Routen der Schiffe des Unternehmens seien genau festgelegt, bei Abweichungen würden sofort Alarmsignale ertönen. Im Fall der „Costa Concordia“ sei diese Route korrekt programmiert gewesen. „Die Tatsache, dass sie von diesem Kurs abwich, ist einzig auf ein Manöver des Kapitäns zurückzuführen“, hieß es weiter. Die Kreuzfahrtgesellschaft habe von diesem nicht autorisierten Manöver keine Kenntnis gehabt.

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...bei den kleinen und großen Lügen: "Und nicht zuletzt wird aus heutiger Sicht auch die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung bereits für das Geschäftsjahr 2012 möglich."