
HB BERN. Die Schweiz wird den Star-Regisseur nicht an die Vereinigten Staaten ausliefern, wie die Regierung in Bern am Montag mitteilte. Die US-Justiz verfolgt den 76-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten die vertraulichen Zeugenaussagen in Polanskis Verfahren nicht vorgelegt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte laut einem Bericht der Schweizer Nachrichtenagentur SDA, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzten durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und sei in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.
Alle Auflagen, denen Polanski seit Dezember im Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad ausgesetzt war, wurden einschließlich der elektronischen Fußfessel aufgehoben. Polanski bekommt auch seine umgerechnet drei Millionen Euro Kaution zurück, die er wegen seines Hausarrestes hinterlegt hatte.