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Kunstfälschungen: Von hinten durch die „kalte Küche“

Am siebten Verhandlungstag um den Kölner Kunstfälscher-Prozess brachten die Staatsanwälte das Verfahren aus dem Takt. Am Ende verzichteten sie jedoch darauf, weitere Beweisanträge zu stellen.

Die Anwältin Jordana Wirths (l) und die Angeklagten Helene B. (Mitte) und Wolfgang B. (r) beim Prozess-Auftakt im Landgericht Köln. Foto: Henning Kaiser Quelle: dpa
Die Anwältin Jordana Wirths (l) und die Angeklagten Helene B. (Mitte) und Wolfgang B. (r) beim Prozess-Auftakt im Landgericht Köln. Foto: Henning Kaiser Quelle: dpa

KölnAm siebten Verhandlungstag um den Kölner Kunstfälscher-Prozess taten die Staatsanwälte endlich das, was alle von ihnen erwartet hatten. Sie brachten den Fahrplan einer Veranstaltung durcheinander, in der bislang alle Beteiligten relativ einmütig auf ein zügiges und vorzeitiges Ende des Verfahrens hingearbeitet hatten. Plötzlich servierte Staatsanwältin Kathrin Franz ein in französischer Sprache verfasstes Schreiben mit Briefkopf von Thomas und Jeanette S., aus dem hervorgehen soll, dass 1999 damit begonnen wurde, eine Sammlung Thomas und Jeanette S. aufzubauen.

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Schriftstück bringt den ‚Deal’ ins Wanken

Das Schriftstück hat das Zeug zum Sprengsatz. Weder war die Existenz einer dritten, mutmaßlich fingierten Sammlung bekannt noch ging man von einer offenbar viel weiter gehenden Kooperation zwischen der angeklagten Jeanette S., ihrer Schwester Helene und deren Ehemann Wolfgang Beltracchi aus. Würde dieses Beweismittel anerkannt, dann käme die schon am dritten Prozesstag gefundene, durch umfassende Geständnisse ermöglichte „Verständigung“ ins Wanken.

„Wir brauchen einen Übersetzer“, erklärte der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer. „Ich bau mir doch keine Revisionsfalle“. Was folgte, war eine heftige Auseinandersetzung, in der die Rechtsanwälte in höchster Erregung auf die bereits getroffene, strafmindernde „Verständigung“ pochten.

Richter Kremer schien verärgert. Er mache keine „halbgaren Sachen“, erklärte er nach einer Pause, in der Angeklagte und Verteidiger ihre Köpfe über das ominöse Schriftstück beugten. Die Staatsanwälte sollten die neuen Beweismittel beantragen.

Versuch, eine neue Provinienz aufzubauen

Vom Dementi durch den Freiburger Rechtsanwalt Gerson Trüg, das Schreiben sei nicht von seiner Mandantin Jeanette S. verfasst, ließ sich Staatsanwältin Kathrin Franz nicht beeindrucken. Auch wenn es nicht von ihr verfasst worden sei, es sei versucht worden, diese neue Provenienz aufzubauen, beharrte sie. Das war der Moment, in dem sich Ferdinand Gillmeister, der Verteidiger von Helene Beltracchi, einschaltete. „Dann ist die Absprache nicht mehr gültig. Das wäre ein Skandal, wenn jetzt die Staatsanwaltschaft entgegen der Absprache noch in Teilbereichen wieder in die Beweisaufnahme eintreten will, während die Verteidigung mit entsprechenden Beweisanträgen nicht mehr gehört würde“, wandte er erregt ein. Reinhard Birkenstock, Verteidiger von Wolfgang Beltracchi, erinnerte daran, dass es in diesem Verfahren nur um die angeklagten Fälle geht und bat Franz, dies zu überdenken.

Störfeuer der Staatsanwälte

Richter Kremer warf ein, er bilde sich ein, vom Tatbestand der „Bande“ etwas zu verstehen. Allerdings sagte er auch, er wisse nicht, ob der Vorstoß der Staatsanwälte kurz vor dem Zieleinlauf nötig sei. Er wolle es geregelt ablaufen lassen. Oberstaatsanwalt Dirk Böshagen beschwichtigte: „Auch wir wollen in den Bahnhof einlaufen“. Er habe allerdings noch ein Problem: ein Bild, die Max Ernst-Fälschung „Tremblement de Terre“ und noch ein weiteres Bild, das er in das Verfahren einführen wolle. „Dann ist es das aber auch.“

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