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Kunstfälschungen: „Wollen wir immer das Original?“

Vorletzter Akt im Kunstfälscherprozess am Kölner Landgericht: Die Staatsanwälte fordern Freiheitsstrafen zwischen zwei und sechs Jahren. Die Verteidiger führen als Entlastung ihrer Mandanten einen vor Gier blinden Kunsthandel ins Feld.

Der Angeklagte Wolfgang Beltracchi (l) und sein Anwalt Reinhard Georg Birkenstock (r) beim Prozessauftakt im Landgericht Köln. Quelle: dpa
Der Angeklagte Wolfgang Beltracchi (l) und sein Anwalt Reinhard Georg Birkenstock (r) beim Prozessauftakt im Landgericht Köln. Quelle: dpa

KölnIm Kölner Kunstfälscherprozess hob sich am Donnerstag der Vorhang zum vorletzten Akt: die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Alle vier Angeklagten sollen nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft die zuvor im Rahmen der „Verständigung“ vereinbarten Höchststrafen erhalten: sechs Jahre für den Hauptangeklagten Wolfgang Beltracchi, vier Jahre für seine Ehefrau Helene, fünf Jahre für Otto Schulte-Kellinghaus und zwei Jahre für Helenes Schwester, Jeanette S.. Die ursprünglich drohenden Haftstrafen von neun bis zehn Jahren standen bereits zu Beginn des Verfahrens nach umfassenden Geständnissen der Beschuldigten nicht mehr zur Diskussion.

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Im Hinblick auf die Zahl der Fälle, ihre professionelle Ausführung, die mit ihnen erzielten Höchstpreise und den langen Tatzeitraum wertete Staatsanwältin Kathrin Franz den Fall als größten Kunstfälscher-Skandal der Nachkriegszeit. Unmissverständlich machte sie jedoch deutlich, dass vor Gericht nur Schuld zu bewerten sei. Die Schlussfolgerungen für die Praktiken des Kunsthandels habe die Öffentlichkeit zu ziehen.

Nicht alle Fälschungen waren gut

Mindestens ein Jahrzehnt, in dem die gefälschten Gemälde in Verkehr gebracht wurden, erhebliche Gewinne für die Beschuldigten, erhebliche Folgeschäden und Vermögensverluste seitens der Geschädigten sowie mindestens zwei erfundene Provenienzen, die Sammlungen Jägers und Knops, führte Kathrin Franz für die zur Anklage gebrachten 14 Fälschungen ins Feld. Dem Initiator und Spiritus Rector, Wolfgang Beltracchi, bescheinigte sie zielgerichtetes, auf den Kunstmarkt ausgerichtetes Handeln und „großes Talent“, sich in die Stile und Techniken der Maler einzudenken. Obwohl nicht alle Falsifikate gut gewesen wären, hätten sie doch die größten Auktionshäuser der Welt getäuscht.

Staatsanwältin Franz hob auch Wolfgang Beltraccis lange Erfahrung hervor. Bereits 1975 habe er mit Falsifikaten Handel getrieben. Insgesamt zeichnet sie das Bild eines Mannes, der mit Intelligenz und Kalkül ans Werk ging. So seien ihm die geringen Kunstkenntnisse seines späteren Chefverkäufers Schulte-Kellinghaus entgegengekommen. Ebenso der Tod des Großvaters von Helene Beltracchi, der die Erfindung der fingierten Sammlung Jägers ermöglichte. Dass Helene Beltracchi die Bilder über den Auktionshandel, Schulte-Kellinghaus dagegen ausschließlich über Kontakte zu Experten und Händlern verkauft haben soll, ist vor dem Hintergrund des Tatvorwurfs eines arbeitsteiligen, bandenmäßigen Vorgehens interessant.

  • 24.10.2011, 13:44 UhrAnonymer Benutzer: Lempertz

    Herr RA Gillmeister informiert nicht richtig.Nachdem wir nach einiger Mühe das Grab von Herrn W.Jaegers ausfindig gemacht hatten,stolperten wir in der Tat über die Lebensdaten,denn Frau Beltracchi behauptete stets,dass ihr Grossvater die Arbeiten in den 30iger Jahren bei Flechtheim gekauft hätte.Somit wäre Herr Jaegers in den Zwanzigern gewesen.Ein Grund mehr für uns seinerzeit zur Polizei zu gehen. Preseabtlg.Lempertz KG

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