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Vaterschaftsklage: Lieber Bieber

Dass Popstars einen mitunter zweifelhaften Umgang mit Groupies pflegen, ist ein offenes Geheimnis - nicht so jedoch Justin Bieber. Der Kanadier muss sich derzeit gegen die Vaterschaftsklage einer 20-Jährigen wehren.

Justin Bieber gehört zu den beliebtesten - und entsprechend auch begehrtesten - Teenie-Stars der Welt. Quelle: AFP
Justin Bieber gehört zu den beliebtesten - und entsprechend auch begehrtesten - Teenie-Stars der Welt. Quelle: AFP

New YorkJustin Bieber hat die Vaterschaftsklage gegen ihn als „verrückt“ bezeichnet. „Ich habe diese Frau nie getroffen“, sagte der 17 Jahre alte Sänger am Freitag im „Today“-Frühstücksfernsehen des US-Senders NBC. „Ich wusste, dass ich mit meiner Bekanntheit Zielscheibe sein würde, aber nicht, dass ich auch Opfer sein müsste.“ Der Teeniestar war kaum zu verstehen: Kaum sagte er etwas, kreischten seine weiblichen Fans wie am Spieß.

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Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass eine 20-jährige Kalifornierin dem Kanadier vorwirft, mit ihr vor einem Jahr hinter der Bühne Sex gehabt zu haben. Bieber sei der Vater ihres jetzt drei Monate alten Kindes. In einer eidesstattlichen Erklärung habe sie versichert, dass sie in Los Angeles Bieber in dessen Garderobe getroffen - und mit ihm geschlafen habe. Sie habe ein Kondom benutzen wollen, das habe der Star aber nicht gewollt: Es sei für ihn das erste Mal und er wolle alles fühlen.

„Das ist doch verrückt“, sagte der Sänger in der aus New York live ausgestrahlten Sendung. „Jeden Abend gehe ich von der Bühne gleich zum Auto und fahre nach Hause. So kann sich das gar nicht abgespielt haben.“ Er versicherte noch einmal, dass er die 20-Jährige nicht kenne: „Ich habe sie nie gesehen!“

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