Deutschland

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Abfrage-Pflicht: Bundestag stimmt für Organspende-Reform

Jeder Bürger soll künftig regelmäßig von den Krankenkassen Fragen zu seiner Bereitschaft zur Organspende bekommen. Für das neue Gesetz gab es im Bundestag eine breite Mehrheit.

BerlinDer Bundestag hat eine umfassende Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Informationen und ein Spenderausweis sollen beiliegen. „Die Regelung akzeptiert, wenn Menschen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht entscheiden wollen“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. „Aber es wird nicht lockergelassen.“ Der Minister sprach von einem nachhaltigen Schritt.

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Wichtig seien aber auch die Abläufe in den Krankenhäusern. Dort soll es künftig Transplantationsbeauftragte geben. „So wird es flächendeckend Ansprechpartner geben, die den Prozess der Organspende im Krankenhaus koordinieren“, sagte Bahr.

Wie läuft eine Organspende ab?

  • Der Hirntod wird festgestellt

    Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

  • Untersuchung des Spenders

    Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

  • Der Spender wird gemeldet

    Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle „Eurotransplant" geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

  • Die Organe werden entnommen

    Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

  • Die Organe werden transportiert

    Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Bei Lebendspenden werde geregelt, dass der Spender einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Organempfängers hat. Das betreffe etwa Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation.

Die Grünen hatten vor Abstimmung über den Koalitionsentwurf zum Transplantationsgesetz angekündigt, sich enthalten zu wollen. Die Linken wollten dagegen votieren. Sie kritisieren unter anderem, dass bei der umstrittenen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitgehend alles beim Alten bleibe. Die DSO ist zuständig für die Abwicklung der Organspenden. Sie war wegen angeblich selbstherrlichen Agierens ihrer Spitze und angeblicher Unregelmäßigkeiten bei Organentnahmen in die Schlagzeilen gekommen.

Was man über Organspenden wissen sollte

  • Zustimmung zur Organspende

    Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Das ist am einfachsten mit einem Organspendeausweis möglich. Darin kann jeder festlegen, ob er generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich aber auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

  • Der Hirntod wird festgestellt

    Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

  • Zustimmung der Verwandten bei hirntoten Spendern

    Wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach seinem Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

  • Gewebespende

    Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

  • Lebendspende

    In Deutschland regelt seit 1997 das Transplantationsgesetz die Organspende sowohl für Spenden während des Lebens als auch nach dem Tod. Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann allerdings nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

  • Auswahl der Empfänger

    Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist.

  • Organhandel

    Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

  • Widerspruchsregelung

    In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sieht die fraktionsübergreifenden Pläne zur Neuregelung der Organspende als "ausdrückliches Ja" des Bundestages zu Mitmenschlichkeit und Solidarität. Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene regelmäßige Befragung der Bürger nach ihrer Spendenbereitschaft sei "dringend notwendig", betonte Steinmeier am Freitag bei den Beratungen über den Entwurf im Bundestag.

  • 27.05.2012, 16:45 UhrKritische

    Vier Fragen -
    1) Warum werden Privatpatienten nicht gefragt?
    2) Wieviel kosten nervige Dauerabfragen?
    3) Wer soll eine steigende Zahl superteurer Organtransplationen bezahlen?
    4) Diene ich als Kassenpatient nur als Ersatzteillager oder habe ich auch die Chance auf ein Organ?
    Nein, ich stelle Geld nicht über ein Menschenleben, bei mir als Kassenpatientin tut das aber jeder Arzt.
    Die Uni Köln - als eine von vielen - hat eindeutig festgestellt, dass eine überproportionale Anzahl von Privatpatienten Organe erhält. Das kostet ja dann auch die Kassen nichts, da die Ausschlatung der Kassenpatienten von der Empfängerversicherung bezahlt wird. Ja, Eurotransplant sucht aus, das ist korrekt, nach objektiven Kriterien. Ich will dies sogar mal glauben, um den Glauben an die Menschheit nicht völlig zu verlieren. Doch dann entscheidet der Arzt, ob der ausgewählte Patient wirklich geeignet ist, fit genug im Moment usw. Nun, wenn da ein privat versichertet Patient auch gleich dringend ein Organ benötigt, könnte da die Versuchung nicht groß sein, ihn für fitter zu halten, die OP und Nachbehandlung bringt ja mehr... Ein Schelm, der Böses dabei denkt....
    Meine Organe behalte ich so lange diese Fragen nicht geklärt sind!!!

  • 27.05.2012, 09:40 Uhrfinanzfee

    Vertrauensverlust - Dank den Banken! Hier wurde schon sämtliches Vertrauen verspielt. Heute den Bürger ausschlachten wollen; wer kann da Gutes vermuten?

    Nein, um den Menschen geht es hier nicht; sondern nur (wie immer) um das Geld was mit ihm verdient werden kann!

    Wer traut da noch wem, wenn er verspricht: "Wir finden deinen Ausweis und erst danach werden wir dich ausschlachten?"

    Einfach Pfui Teufel, wo sind wir hingekommen? Nur noch "Kohle machen" regiert die Welt. Mit Anteilnahme und Interesse am Mitmenschen hat das Gesabbel vom "helfen wollen" nichts mehr zu tun! Es bleibt nur noch das "Kohle machen".

  • 25.05.2012, 21:16 UhrRBern

    @wem
    Und genau deshalb habe ich mir einen Nichtorganspender-
    Ausweis ausstellen lassen. Vor einigen Monaten hatte ich die DSO kontaktiert, mit der Anwort, dass eine gelenkte Organspende nicht möglich sei. [...]
    P.S. Wenn Steinmeier eine Niere seiner Frau spendet, ist es seine Privatangelegenheit und das würde wohl auch jeder, wenn er dazu in der Lage ist, für seine eigene Frau tun.

    [+++ Beitrag von der Redaktion editiert +++]

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