23.12.2009

Aigner: Kartellstrafen sollen an Verbraucherschutz fließen

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) schlägt vor, künftige Kartellstrafen dem Verbraucherschutz zugute kommen zu lassen. Gegenüber den Banken wiederholte sie außerdem ihre Drohung, eine bessere Kundenberatung notfalls per Gesetz zu erzwingen.

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Ilse Aigner: Kartellstrafen für Verbraucherschutzzwecke verwenden. Quelle: apLupe

Ilse Aigner: Kartellstrafen für Verbraucherschutzzwecke verwenden. Quelle: ap

HB BERLIN. "Die Kunden haben zwar den Schaden aus illegalen Preisabsprachen, erhalten aber keine Wiedergutmachung. Warum werden solche Kartellstrafen in Zukunft nicht für Verbraucherschutzzwecke verwendet?", zitierte die "Bild" die Ministerin. Hintergrund sind die jüngst vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder in Höhe von 160 Mio. Euro wegen jahrelanger Preisabsprachen der drei größten deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr.

Die Ministerin schlug dem Bericht zufolge vor, die Bußgelder zum Beispiel in eine Stiftung Verbraucherschutz einfließen zu lassen. So würden die Verbraucherverbände finanziell gestärkt und gleichzeitig hätten alle Verbraucher etwas davon.

Aigner droht Banken wegen Kundenberatung

Außerdem drohte sie gegenüber den Banken mit einem Gesetz, um Kunden vor unzureichenden Finanzberatungen zu schützen. Alle Geldhäuser sollten künftig einheitliche Beipackzettel für Zertifikate, Versicherungen und andere Finanzprodukte liefern, die über tatsächliche Kosten und Risiken aufklären. "Wenn die Banken die nötigen Informationen verweigern, brauchen wir ein Gesetz", sagte Aigner der "Süddeutschen Zeitung". Bisher böten nur zwei Banken solche Beipackzettel an.

Aigner will zudem, dass Finanzkonzerne für Fehler länger haften. Fehler in Prospekten von Aktien, Fonds oder Zertifikaten sollen künftig statt nach drei erst nach zehn Jahren verjähren. Das heißt, der Kunde könnte sich noch zehn Jahre später vor Gericht Geld zurückholen, wenn ihm eine Anlage im Prospekt zu positiv beschrieben worden ist.

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