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24.01.2008 
Das EU-Paket im Detail

Aktionen für ein gutes Klima

Biokraftstoffe und Subventionen, Emissionshandel, Autoindustrie und regenerative Enegieträger: Das EU-Klimapaket umfasst ein ganzen Bündel von ehrgeizigen Zielen in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine Übersicht über die Vorgaben der Komission.

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CO2-Reduktion in Industrie

Kraftwerke und Industriebetriebe dürfen seit 2005 nur so viel CO2 an die Umwelt abgeben, wie sie Emissionsrechte vorweisen können. Bis 2020 will die EU-Kommission die Zahl der verfügbaren CO2-Rechte um 21 Prozent verringern. Auch sollen 2020 alle Zertifikate versteigert und nicht mehr wie bisher weitgehend kostenlos vergeben werden. Die Erlöse fließen den Mitgliedstaaten zu. Bei der Versteigerung werden die Unternehmen unterschiedlich behandelt, je nachdem, wie stark sie im internationalen Wettbewerb stehen.

Versorger kaufen Zertifikate

Die Energieversorger müssen ab 2013 ihre Zertifikate für Kraftwerke in vollem Umfang ersteigern. Nach Berechnungen der Kommission wird dies die Strompreise um zehn bis 15 Prozent erhöhen. Industriebetriebe müssen ab 2013 zunächst zunächst 20 Prozent ihrer benötigten CO2-Zertifikate ersteigern. Die Quote der auktionierten Zertifikate wird bis 2020 schrittweise auf 100 Prozent erhöht.

Ausnahmen für Härtefälle

Eine Ausnahme gibt es für Branchen, welche die Kosten des Emissionshandels nicht auf ihre Kunden überwälzen können und deshalb unter dem Druck stehen, Standorte in Länder ohne vergleichbare Klimaschutzauflagen zu verlagern. Sie sollen die CO2-Zertifikate weiter vollständig umsonst zugeteilt bekommen. Welche Branchen das sind, will die Kommission aber erst 2010 entscheiden. Besonders im Fokus sind dabei energieintensive Industrien wie Stahl, Zement, Papier und Chemie. Auch wird bei Scheitern eines globalen Klimaabkommens die Option eingeräumt, Importeure von Waren aus Drittländern zum Kauf von CO2-Zertifikaten zu zwingen. Die nationalen Zuteilungspläne für die Zertifikate werden ab 2013 ersetzt durch eine EU-weite einheitliche Vergabe und Auktionierung.

Neue Ziele für übrige Bereiche

Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft und Industrien, die nicht vom Emissionshandel erfasst sind, müssen ebenfalls den CO2-Ausstoß reduzieren – EU-weit um zehn Prozent bis 2020. Dabei sollen reiche Mitgliedstaaten einen größeren Beitrag leisten. Deutschland muss 14 Prozent CO2 einsparen, was durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung leicht erreichbar sein dürfte. Die Brüsseler Vorgabe berücksichtigt, dass in Deutschland der CO2-Ausstoß seit 1990 bereits stark zurückgegangen ist. Die ärmeren neuen EU-Staaten dürfen wegen ihres wirtschaftlichen Nachholbedarfs die Emissionen bis 2020 sogar steigern, am stärksten Bulgarien und Rumänien mit 20 und 19 Prozent. Den Mitgliedstaaten bleibt weitgehend selbst überlassen, wie sie ihr Klimaschutzziel erfüllen wollen. Ausnahme ist der Verkehr: Bereits im Dezember hatte die Kommission ihre umstrittenen CO2-Grenzwerte für Neuwagen vorgelegt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wofür die EU Subvention bereitstellt

Mehr erneuerbare Energie

Die EU will den Anteil regenerativer Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse am gesamten Energieverbrauch von gegenwärtig 8,5 Prozent auf 20 Prozent bis 2020 erhöhen. Die fehlenden 11,5 Prozent sollen zur Hälfte linear auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, die andere Hälfte wird nach der Wirtschaftskraft gewichtet. Basis der Verteilung ist das Jahr 2005, weil neuere Zahlen EU-weit nicht vorliegen. Die Endziele für 2020 unterscheiden sich stark wegen der unterschiedlichen Ausgangslage der EU-Staaten bei den erneuerbaren Energien. Deutschland muss seinen Anteil am gesamten Energieverbrauch auf 18 Prozent ausbauen und damit gegenüber heute verdoppeln. Die Bundesregierung hält das für machbar.

Großer Nachholbedarf

Andere EU-Staaten wie Belgien, Großbritannien und die Niederlande werden dagegen große Probleme haben, ihr Ziel zu erreichen, denn sie haben bisher kaum in die Erneuerbaren investiert. Die EU will deshalb einen Handel mit Zertifikaten für Öko-Energie einführen. Das erlaubt Ländern mit geringem Potenzial für Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie, Kontingente zur Erfüllung ihrer Quote aus Ländern mit Überschüssen zu kaufen. Die Teilnahme an dem Handelssystem ist freiwillig. Die Bundesregierung fürchtete, bei einem verpflichtenden Handel billige deutsche Windenergie verkaufen zu müssen und deshalb die eigene Quote zu verfehlen.

Ausbau der Biokraftstoffe

Der Anteil von Sprit aus Mais, Raps, Zuckerrohr und landwirtschaftlichen Abfällen wie Stroh am Kraftstoffverbrauch soll bis 2020 auf zehn Prozent steigen. Umweltschützer üben heftige Kritik an diesem Ziel, weil manche Biokraftstoffe eine schlechtere CO2-Bilanz aufweisen als Treibstoffe aus Mineralöl und weil der Biospritboom zu steigenden Nahrungsmittelpreisen in den Entwicklungsländern führt. Die EU-Kommission hat deshalb strenge Kriterien festgelegt, welche Arten von Biosprit auf die Quote angerechnet werden dürfen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob für den Anbau der Rohstoffe etwa Tropenwälder abgeholzt wurden. Die EU-Kommission hofft, dass ihre Kriterien weltweit zum Standard werden.

Großzügige Subventionen

Für Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der CO2-Minderung lockert die EU-Kommission die strengen Regeln für staatliche Beihilfen. Die Investitionen großer Unternehmen dürfen künftig bis zu 60 Prozent staatlich subventioniert werden, für kleine Unternehmen gilt eine Schwelle von 80 Prozent. Weitere Zuschläge bis zu einer Beihilfe von 100 Prozent sind möglich. Die Subventionen sollen unter anderem die Technik der CO2-Speicherung in unterirdischen Lagerstätten fördern. Dies soll dazu beitragen, das bisher sehr teure Verfahren marktreif zu machen.

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