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Alkohol am Steuer: Regierung will Wegfahrsperren einführen

Mit elektronischen Wegfahrsperren will die Regierung hartnäckigen Alkoholsündern beikommen: Ein eingebautes Atem-Messgerät prüft dabei den Fahrer, bevor sich der Wagen starten lässt.

Ein elektronisches Messgerät soll künftig die Fahrtüchtigkeit von Autofahrern prüfen. Quelle: AP
Ein elektronisches Messgerät soll künftig die Fahrtüchtigkeit von Autofahrern prüfen. Quelle: AP

Die Bundesregierung befürwortet eine Einführung elektronischer Wegfahrsperren für Alkoholsünder auf EU-Ebene. Allerdings sollten sogenannte Alkolocks nicht verpflichtend für alle Autofahrer eingeführt werden, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Mittwoch in Berlin. Für bereits wegen Alkohol am Steuer aufgefallene Verkehrsteilnehmer sei eine freiwillige Lösung jedoch sinnvoll. Auch der TÜV unterstützt entsprechende Überlegungen aus den Koalitionsfraktionen von Union und FDP. In anderen EU-Ländern laufen bereits Versuche. 

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Die Promilletester wirken wie ein zweites Zündschloss: Erst wenn der Fahrer in das Atemmessgerät gepustet hat und nüchtern ist, gibt das Alkolock die Elektronik frei. Einige Hersteller von Lkw und Pkw bieten die gut 1000 Euro teuren Geräte bereits als Sonderzubehör an. In Schweden fährt der Dekra zufolge jeder vierte verkaufte Volvo mit einem Alkolock an Bord. 

Die Ministeriumssprecherin sagte, Verkehrsminister Peter Ramsauer stehe einem freiwilligen Einbau offen gegenüber, lehne aber einen verpflichtenden Einbau ab. Dagegen sprächen zum einen moralische Gründe, weil man nicht alle Autofahrer unter einen Generalverdacht stellen dürfe. Zum anderen verwies sie auf die Kosten für den Einbau, die Eichung und die Wartung der Geräte. 

Der Einsatz von Alkolocks müsse auf EU-Ebene geklärt werden. 

Die Überlegungen in den Koalitionsfraktionen zielen auf Autofahrer, die bereits alkoholauffällig geworden sind. Lassen sie sich freiwillig ein Alkolock einbauen, könnten sie ihren Führerschein früher wiederbekommen. Die Ministeriumssprecherin nannte als eine Voraussetzung, dass sich der betroffene Fahrer bereits in einer Verkehrs-Rehabilitationsmaßnahme befinde. 

Ähnlich äußerte sich der TÜV-Verband. „Für sich alleine führt Alkolock nicht zu einer dauerhaften Verhaltensänderung“, sagte Präsidiumsmitglied Klaus Brüggemann. Das hätten internationale Studien bereits gezeigt. Erst wenn der Fahrer sein Alkoholproblem erkenne und in der Rehabilitation professionell betreut werde, ergebe das System einen Sinn.

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