
BerlinEs muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wie ein Déjà-vu-Erlebnis vorkommen: Vor seinem Richtertisch am Bundesverfassungsgericht steht der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und verbreitet Europaskepsis. So wie 2009 beim wichtigen Lissabon-Urteil und 2011 bei der Entscheidung über milliardenschwere Euro-Hilfen. Auch morgen wird es wieder so sein, wenn Voßkuhle die mündliche Verhandlung im Eilverfahren über Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM leitet.
Wieder einmal muss Voßkuhle richtungsweisende Urteile zur europäischen Integration fällen und damit Schicksalsstunden für Europa gestalten. Bislang waren seine Voten konsistent: 2009 billigte er den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen. Ein deutsches Begleitgesetz erklärte er jedoch für verfassungswidrig, weil Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Zugleich stelle Voßkuhle klar, dass das Grundgesetz einen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat nicht erlauben würde. Dafür wäre eine neue Verfassung nötig. Für eine weitere Machtübertragung auf die EU sah er schon damals den Rahmen "weitgehend ausgeschöpft".

Klage gegen den Euro I
Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.
Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).

Manfred Brunner beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag. Das Hauptargument: Die Beschlüsse von Maastricht seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Im Oktober 1993 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück, die Sorge um das Demokratieprinzip sei unbegründet.
In der Begründung des „Maastricht-Urteils“ wurde der Begriff Staatenverbund für die EU geprägt - mehr als ein reiner Staatenbund aber auch kein Bundesstaat. Alle anderen Bestandteile der Beschwerde - etwa, dass die EU keine Grundrechte garantieren könne - wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Schachtschneider aber gab noch lange nicht auf...

Klage gegen den Euro II
Karl Albrecht Schachtschneider (ganz links) legte Anfang 1998 gemeinsam mit den Ökonomen Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty (von links) eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Einführung des Euro ein. Nach Ansicht der vier Kläger war die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung nicht gewährleistet. Die Beschwerde war jedoch erfolglos.

Klage gegen den Vertrag von Lissabon
Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler beauftragte im Jahr 2005 Schachtschneider mit einer Verfassungsbeschwerde – diesmal gegen den EU-Verfassungsvertrag. Dieser war in einigen Ländern – wie auf diesem Bild in Irland – auf Ablehnung der Bevölkerungsmehrheit gestoßen und wurde deshalb in einigen Punkten aufgeweicht und als Vertrag von Lissabon erneut den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Die Kläger ließen aber nicht locker.

Das Lissabon-Urteil
Der Vertrag von Lissabon wurde zwar im Dezember 2007 unterzeichnet und im Mai 2008 durch die deutschen Parlamente ratifiziert. Der CSU-Politiker Gauweiler klagte jedoch weiter. Karl Albrecht Schachtschneider reichte die Klage gegen den Vertrag von Lissabon und seine Umsetzung in deutsches Recht ein, nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Auftraggeber Gauweiler vertrat dann der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Weitere Bundestagsabgeordnete, die Partei Die Linke und die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) legten ebenfalls Beschwerden ein. Ende Juni 2009 schließlich urteilte das höchste deutsche Gericht: Während der Vertrag von Lissabon selbst den Vorgaben des Grundgesetztes entspreche, müsse beim deutschen Begleitgesetz zur Umsetzung des Vertrags nachgebessert werden, so die Richter. Der Vertrag räume Bundestag und Bundesrat zu wenige Rechte ein.

Experten fordern mehr Macht für den Europäischen Gerichtshof
Mit den Aufgaben wachsen auch die Bürogebäude: Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg musste bereits kräftig anbauen, da immer mehr Entscheidungen in der letzten Instanz dort getroffen werden. Befürworter dieser Kompetenzverlagerung meldeten sich nach dem Lissabon-Urteil in einer Denkschrift - unterzeichnet von 30 Hochschullehrern und Richtern - zu Wort: Das Bundsverfassungsgericht solle verpflichtet werden, europarechtliche Verfahren zuerst dem EuGH vorzulegen, forderten sie. Sonst steuere das deutsche Verfassungsgericht „auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zu“.

Klage gegen den Euro-Rettungsschirm I
Gemeinsam hatten die vier schon Ende der 90er-Jahre gegen die Euro-Einführung geklagt, im Mai 2010 reichten sie, unterstützt vom ehemaligen Thyssen-Chef Dieter Pethmann, Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz zur Bekämpfung der griechischen Schuldenkrise ein: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty (von links).
Hauptargument der Kläger ist die „No-Bailout-Klausel“ im Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union. Ihren Eilantrag auf einstweilige Anordnung lehnten die Karlsruher Richter ab, die Beschwerde selbst wurde erstmals am 5 Juli verhandelt. Ebenfalls zur Verhandlung zugelassen wurde die Beschwerde eines alten Bekannten...

Klage gegen den Euro-Rettungsschirm II
Auch Peter Gauweiler legte Beschwerde gegen Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfen ein. Der CSU-Politiker, hier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. Juli, führt vor allem die Nichtbeistands-Klausel des EU-Vertrags ins Feld. Die lege klar fest, dass kein Land für die Schulden des anderen einstehen muss. Im Falle Griechenland empfiehlt Gauweiler eine Staatsinsolvenz. Andernfalls würde man weiterhin „25 oder 30 weltweit tätige Investmentbanken und ihre wahnwitzigen Geschäfte“ stützen.
Auch die demokratischen Spielregeln sieht Gauweiler durch die Beschlüsse zum Euro-Rettungsschirm verletzt. Er und die Gruppe um Schachtschneider sind bei weitem nicht die einzigen, die sich an das höchste deutsche Gericht gewandt haben: Dort sind über 50 Beschwerden in Sachen Euro-Rettung eingegangen. Zur Verhandlung zugelassen wurden aber nur zwei, die stellvertretend für die anderen stehen sollen. Gegen diese selektive Zulassung wiederum wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.

Klage gegen das Bundesverfassungsgericht
Ende August 2011 hat eine mehr als 50-köpfige Gruppe von Unternehmern, darunter viele Mittelständler, das Bundesverfassungsgericht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Bild das Hauptgebäude in Straßburg) verklagt, weil ihre Beschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe nicht für die mündliche Verhandlung im Juli ausgewählt worden war.
Die Nichtzulassung der Klage der „Europolis“-Gruppe verletze ihr Recht auf ein faires Verfahren, sagte der Berliner Wirtschaftsjurist Markus Kerber. Karlsruhe müsse die Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen. Die Gruppe hat zudem einen Befangenheitsantrag gegen den beteiligten Richter Udo di Fabio wegen dessen Vortragstätigkeit gestellt.

Stärkung des Parlaments in der Euro-Krise
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der weiteren europäischen Integration erneut gestärkt. Laut einem 19. Juni 2012 verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen.
Klage gegen den Euro I
Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.
Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).
An diese Rechtsprechung knüpfte er 2011 an, als er die Griechenland-Milliarden für rechtmäßig erklärte, künftige Finanzhilfen aber an die Vorgabe koppelte, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages jedem Schritt zustimmen müsse. Im Februar dieses Jahres kippte er das neunköpfige Sondergremium für vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung und stärkte damit erneut die Beteiligungsrechte der Parlamentarier. Und im Juni urteilte der oberste Richter der Republik, die Bundesregierung habe beim ESM den Bundestag übergangen. "Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen könnte aber sehr teuer werden", mahnte er.
Nach all den Rügen für die Bundesregierung muss Voßkuhle nun entscheiden, ob er den Eilanträgen gegen ESM und Fiskalpakt stattgibt. Ein deutscher Stopp des Vertragswerks bis zum nächsten Jahr könnte die Euro-Schuldenkrise verschärfen.
Ob Pendlerpauschale, Vorratsdatenspeicherung oder eben die Urteile zur europäischen Integration und Euro-Rettung - bequem hat es sich der oberste Verfassungshüter mit der markanten Brille noch nie gemacht. Lieber beschwört er das "robuste Ethos der Unabhängigkeit" des Bundesverfassungsgerichts und preist das Organ als "letztverbindlichen Interpreten" des Grundgesetzes.
Beim Rettungsfonds EFSM stehen 60 Milliarden Euro zu Buche. Der deutsche Anteil beträgt dabei 12 Milliarden Euro.
Griechenland erhielt durch das erste Rettungspaket 110 Milliarden Euro, 24 Milliarden davon kamen aus Deutschland.
Nach Schätzung der Citigroup müsste der von der EU-Kommission geforderte Einlagensicherungsfonds ein Volumen von 197 Milliarden Euro haben. Der deutsche Anteil läge dann bei bis zu 55 Milliarden Euro.
Die Europäische Zentralbank hat Staatsanleihen für 209 Milliarden Euro eingekauft. Der Bund ist daran mit 57 Milliarden Euro, also mehr als einem Viertel, beteiligt.
Der Internationale Währungsfonds zahlte 250 Milliarden Euro für die Rettungspakete. Deutschland gab dafür 15 Milliarden.
Der dauerhafte Rettungsschirm soll ein Volumen von 700 Milliarden Euro haben. Deutschland wäre daran mit 190 Milliarden Euro beteiligt.
Der Rettungsfonds bürgt mit 780 Milliarden, Deutschland allein mit 253 Milliarden Euro.
Die Target-Verbindlichkeiten liegen innerhalb des EZB-Verrechnungssystem bei 818 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil daran beträgt 349 Milliarden Euro.
Sein Grundvertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit verdankt der 48-Jährige wohl dem Umstand, dass er bislang nur als Überfliegerjurist unterwegs gewesen ist. Als einziger Sohn eines Verwaltungsjuristen aus Detmold schlug auch er eine juristische Laufbahn ein, promovierte mit Auszeichnung, wurde schon im Alter von 35 Jahren in Freiburg ordentlicher Professor und avancierte mit 43 Jahren zum bis dato jüngsten Rektor der Universität. Folgerichtig schien es da, dass er sein Amt nur kurz ausüben konnte, um sogleich als Kandidat der SPD zum jüngsten Vizepräsidenten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gewählt zu werden. Seit Anfang 2010 steht der parteilose Rechtswissenschaftler nun an der Spitze des obersten Gerichts.
Nach dem Rücktritt von Christian Wulff galt Voßkuhle gar als Wunschkandidat der Kanzlerin für das Amt des Bundespräsidenten. Doch ins Schloss Bellvue zog es ihn offenbar nicht.
Bewunderer sagen ihm "unerwartete Gelassenheit" nach und die Fähigkeit, sich einen "Raum der Entschleunigung" zu gönnen. Seine Urteile läsen sich denn auch wie gute Lehrbücher. Kritiker meinen indes, er habe sich schon zu oft in der Öffentlichkeit geäußert und sei dem "Reiz des großen Auditoriums" erlegen.

"Parteilos",
zugleich "Kandidat der SPD zum jüngsten Vizepräsidenten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts",
aber auch "Wunschkandidat der Kanzlerin für das Amt des
Bundespräsidenten"
Ich hoffe für D, er ist vor allem eines: UNABHÄNGIG.

Wohl einer der ganz wenigen Verantwortlichen in dieser Republik dem man fast blind noch vertrauen kann. Der Rest ist nur Asche.
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