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Andreas Voßkuhle: Gelassener Überflieger

Die Euro-Krise sorgt für viel Wirbel an den Finanzmärkten. Aber auch die Politik muss sich den Ausuferungen der Krise anpassen. Die morgige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts wird zeigen, wie sehr sie es tun muss.

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: Reuters
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: Reuters

BerlinEs muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wie ein Déjà-vu-Erlebnis vorkommen: Vor seinem Richtertisch am Bundesverfassungsgericht steht der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und verbreitet Europaskepsis. So wie 2009 beim wichtigen Lissabon-Urteil und 2011 bei der Entscheidung über milliardenschwere Euro-Hilfen. Auch morgen wird es wieder so sein, wenn Voßkuhle die mündliche Verhandlung im Eilverfahren über Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM leitet.

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Wieder einmal muss Voßkuhle richtungsweisende Urteile zur europäischen Integration fällen und damit Schicksalsstunden für Europa gestalten. Bislang waren seine Voten konsistent: 2009 billigte er den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen. Ein deutsches Begleitgesetz erklärte er jedoch für verfassungswidrig, weil Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Zugleich stelle Voßkuhle klar, dass das Grundgesetz einen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat nicht erlauben würde. Dafür wäre eine neue Verfassung nötig. Für eine weitere Machtübertragung auf die EU sah er schon damals den Rahmen "weitgehend ausgeschöpft".

Verfassungsbeschwerden Die deutsche Justiz und der Euro

Klage gegen den Euro I

Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.

Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).

Bild: ap

An diese Rechtsprechung knüpfte er 2011 an, als er die Griechenland-Milliarden für rechtmäßig erklärte, künftige Finanzhilfen aber an die Vorgabe koppelte, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages jedem Schritt zustimmen müsse. Im Februar dieses Jahres kippte er das neunköpfige Sondergremium für vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung und stärkte damit erneut die Beteiligungsrechte der Parlamentarier. Und im Juni urteilte der oberste Richter der Republik, die Bundesregierung habe beim ESM den Bundestag übergangen. "Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen könnte aber sehr teuer werden", mahnte er.

Nach all den Rügen für die Bundesregierung muss Voßkuhle nun entscheiden, ob er den Eilanträgen gegen ESM und Fiskalpakt stattgibt. Ein deutscher Stopp des Vertragswerks bis zum nächsten Jahr könnte die Euro-Schuldenkrise verschärfen.

Ob Pendlerpauschale, Vorratsdatenspeicherung oder eben die Urteile zur europäischen Integration und Euro-Rettung - bequem hat es sich der oberste Verfassungshüter mit der markanten Brille noch nie gemacht. Lieber beschwört er das "robuste Ethos der Unabhängigkeit" des Bundesverfassungsgerichts und preist das Organ als "letztverbindlichen Interpreten" des Grundgesetzes.

So viel kostet Europa

  • Rettungsfonds EFSM

    Beim Rettungsfonds EFSM stehen 60 Milliarden Euro zu Buche. Der deutsche Anteil beträgt dabei 12 Milliarden Euro.

  • 1. Rettungspaket für Griechenland (IWF und EU)

    Griechenland erhielt durch das erste Rettungspaket 110 Milliarden Euro, 24 Milliarden davon kamen aus Deutschland.

  • Einlagensicherungsfonds (von Experten geschätzt)

    Nach Schätzung der Citigroup müsste der von der EU-Kommission geforderte Einlagensicherungsfonds ein Volumen von 197 Milliarden Euro haben. Der deutsche Anteil läge dann bei bis zu 55 Milliarden Euro.

  • EZB-Staatsanleihenkäufe

    Die Europäische Zentralbank hat Staatsanleihen für 209 Milliarden Euro eingekauft. Der Bund ist daran mit 57 Milliarden Euro, also mehr als einem Viertel, beteiligt.

  • IWF-Beitrag zu den Rettungspaketen

    Der Internationale Währungsfonds zahlte 250 Milliarden Euro für die Rettungspakete. Deutschland gab dafür 15 Milliarden.

  • Geplanter ESM

    Der dauerhafte Rettungsschirm soll ein Volumen von 700 Milliarden Euro haben. Deutschland wäre daran mit 190 Milliarden Euro beteiligt.

  • Bürgschaften im Rettungsfonds EFSF

    Der Rettungsfonds bürgt mit 780 Milliarden, Deutschland allein mit 253 Milliarden Euro.

  • Target-Verbindlichkeiten

    Die Target-Verbindlichkeiten liegen innerhalb des EZB-Verrechnungssystem bei 818 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil daran beträgt 349 Milliarden Euro.

Sein Grundvertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit verdankt der 48-Jährige wohl dem Umstand, dass er bislang nur als Überfliegerjurist unterwegs gewesen ist. Als einziger Sohn eines Verwaltungsjuristen aus Detmold schlug auch er eine juristische Laufbahn ein, promovierte mit Auszeichnung, wurde schon im Alter von 35 Jahren in Freiburg ordentlicher Professor und avancierte mit 43 Jahren zum bis dato jüngsten Rektor der Universität. Folgerichtig schien es da, dass er sein Amt nur kurz ausüben konnte, um sogleich als Kandidat der SPD zum jüngsten Vizepräsidenten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gewählt zu werden. Seit Anfang 2010 steht der parteilose Rechtswissenschaftler nun an der Spitze des obersten Gerichts.

Euro in der Krise

Nach dem Rücktritt von Christian Wulff galt Voßkuhle gar als Wunschkandidat der Kanzlerin für das Amt des Bundespräsidenten. Doch ins Schloss Bellvue zog es ihn offenbar nicht.

Bewunderer sagen ihm "unerwartete Gelassenheit" nach und die Fähigkeit, sich einen "Raum der Entschleunigung" zu gönnen. Seine Urteile läsen sich denn auch wie gute Lehrbücher. Kritiker meinen indes, er habe sich schon zu oft in der Öffentlichkeit geäußert und sei dem "Reiz des großen Auditoriums" erlegen.

  • 10.07.2012, 16:46 UhrGaishirtle

    "Parteilos",
    zugleich "Kandidat der SPD zum jüngsten Vizepräsidenten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts",
    aber auch "Wunschkandidat der Kanzlerin für das Amt des
    Bundespräsidenten"

    Ich hoffe für D, er ist vor allem eines: UNABHÄNGIG.

  • 10.07.2012, 11:55 UhrWPITZ

    Wohl einer der ganz wenigen Verantwortlichen in dieser Republik dem man fast blind noch vertrauen kann. Der Rest ist nur Asche.

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