
BERLIN. Ginge es nach der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), dann könnte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein schwieriges Stück Arbeit sparen: "Das Dogma der Tarifeinheit ist tot", sagt MB-Chef Rudolf Henke. "Jeder Versuch, es wiederzubeleben, muss scheitern."
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) das alte Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gekippt hat, ist das Tor für neue Gewerkschaftskonkurrenz in den Betrieben offen. Und ganz im Gegensatz zu den einstigen Quasi-Monopolisten von DGB, Verdi, IG Metall & Co. sehen die Berufsverbände gar nicht ein, warum man das Tor wieder schließen soll.
Eben das lässt von der Leyen nun aber prüfen. Denn es treten auch gewichtige Kräfte dafür ein, Mehrheitsgewerkschaften und ihren Tarifverträgen durch ein neues Gesetz wieder einen Vorrang zu sichern, um das Tarifsystem vor fortlaufender Zersplitterung zu schützen.
Das Thema Tarifeinheit spaltet - und zwar auch die Fachwelt inklusive ihrer angesehensten Vertreter, wenn es um die heikle Frage geht: Was sollte und darf Politik nun regeln, ohne das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu verletzen?
Bei einer Anhörung im Arbeitsministerium kam es darüber gestern regelrecht zum intellektuellen Gefecht zwischen dem BAG und Hans-Jürgen Papier, der bis März immerhin Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. Annähernd einig sind sie sich zwar, dass Politik das Tarifsystem notfalls auch durch gesetzliche Regeln vor einer "Selbstzerstörung" durch Zersplitterung schützen dürfte. Strittig ist aber, ob diese Gefahr wirklich besteht - und wem es zusteht, sie einzuschätzen.
Der zuständige BAG-Richter Klaus Bepler urteilt etwa so: Die von DGB & Co. beschworene Gefahr sei real gar nicht absehbar. Und falls doch, habe sie weniger mit dem Ende der Tarifeinheit zu tun als etwa mit Problemen des Streikrechts. Folglich drohe ein unzulässiger Eingriff in die Koalitionsfreiheit zulasten von Berufsgewerkschaften, sollte die Politik die Tarifeinheit gesetzlich neu fixieren.
Papier wirft dem BAG dafür, wenn auch etwas vornehmer formuliert, glatte Amtsanmaßung vor: Eindeutig habe der Gesetzgeber im Tarifrecht große Beurteilungsspielräume - nur habe es sich das BAG offenbar bereits angewöhnt, "sich die Gedanken des Gesetzgebers zu machen", so der Ex-Verfassungsgerichtspräsident.
Hintergrund: Das ganze deutsche Arbeitsrecht ist stark vom Bundesarbeitsgericht geprägt, weil es - anders als in vielen anderen Bereichen - kaum präzise Gesetzesregeln gibt. Für Papier ist das Thema Tarifeinheit nun aber geradezu ein Anstoß, daran generell etwas zu ändern: Es sei an der Zeit, "dass der Gesetzgeber auch im Arbeitsrecht das Laufen lernt".
Ob von der Leyen dem Anstoß folgen wird, bleibt offen: Sie will die Debatte erst einmal genauer auswerten.