
BERLIN. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ist jung, gerade mal 32. Sie sieht gut aus. Auch die berufliche Qualifikation stimmt bei der promovierten Soziologin. Sie muss deshalb nicht einmal fürchten, wegen ihres weiblichen Geschlechts durchs Raster zu fallen, sollte sie sich für einen neuen Job in der Wirtschaft bewerben.
Da machen ältere Arbeitnehmer oder Bewerber mit einem ausländischen Namen andere Erfahrungen. Sie werden trotz vorhandener Qualifikation oft nicht einmal zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Weil das so ist, hat sich die Familienministerin jetzt - angeregt durch die Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders - auf ein Experiment eingelassen: Wer sich auf eine offene Stelle im Familienministerium bewerben will, soll dies in Zukunft anonym tun können. Das heißt, er darf sein Alter, sein Geschlecht oder körperliche Handicaps im Bewerbungsbrief verschweigen. Nicht einmal seinen Namen muss er nennen.
So will Schröder einer möglichen Diskriminierung bei der Auswahl von vornherein die Grundlage entziehen. Sie tritt dabei in große Fußstapfen. Auch Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy ist ein großer Befürworter dieser Idee. Dort machen 50 Unternehmen bei einem ähnlichen Experiment mit. Der erste Testlauf mit anonymisierten Bewerbungsverfahren in Deutschland ist eine Initiative der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Neben dem Familienministerin hat die Leiterin Christine Lüders auch das NRW-Arbeitsministerium und fünf Unternehmen gewonnen, darunter die Firmen L'Oréal und Procter & Gamble.
In den USA ist die anonyme Bewerbung längst ein Standardverfahren. Dort darf der Bewerber seinen Unterlagen nicht einmal ein Foto beilegen. Die US-Firmen tun das nicht, weil sie so fortschrittlich denkende Chefs haben. Sie verzichten auf alle persönlichen Informationen, da in den USA die Gefahr weit größer als hierzulande ist, dass abgelehnte Bewerber sich mittels kostenintensiver Klagen gegen eine unterstellte Diskriminierung zur Wehr setzen.
"Das amerikanische Antidiskriminierungsrecht ist nicht in jeder Hinsicht unser Vorbild", sagte dagegen Arbeitsrechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer von der Kanzlei Gleiss Lutz dem Handelsblatt. Arbeitgeber in Deutschland seien nicht verpflichtet, Interessenten ausdrücklich zu anonymen Bewerbungen aufzufordern. "So etwas sehen weder die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor", sagte Bauer.
Die deutsche Wirtschaft ist offenbar auch noch nicht so weit. "Gegen Diskriminierung vorzugehen ist sicher richtig. Ob man dieses Ziel durch anonymisierte Bewerbungen erreicht, ist allerdings zweifelhaft", kommentierte gestern der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, die Initiative von Ministerin Schröder. Der DIHK hält die anonyme Bewerbung schlicht nicht für praktikabel. "Wenn wir erst beim Vorstellungsgespräch wissen, mit wem wir es zu tun haben, müssten wir quasi jeden Bewerber einladen", sagte Dercks.
Arbeitsrechtsanwalt Bauer weist noch auf die Frage hin, wie der Arbeitgeber mit dennoch eingereichten anonymen Bewerbungen verfahren sollte: "Schickt er die Unterlagen mit der bloßen Begründung zurück, aus der Bewerbung ergäbe sich zum Beispiel nicht das Alter, würde dies ein Indiz für eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz provozieren."
Jetzt laßt doch mal die Praktikanten der Politik in Ruhe - sie füllen nur das Sommerloch, weil der Rest, der uns sonst regiert im Urlaub ist.... Gibt es denn eigentlich offene Stellen in dem Ministerium???
ich bin seit Jahren als Personalvermittler tätig und kann dem lieben Herrn "Denkerist" nur zurufen: es ist nicht alles vernünftig, was in den USA gang und gäbe ist. Was die ganze Veranstaltung mit Antidiskriminierung zu tun hat, wissen wohl nur unsere praxisfremden Politheinis in berlin. Wenn die Qualifikation eines/einer Kandidaten/in dem entspricht, was mein Kunde sucht, wird er ihn/sie kennen lernen wollen. Egal, ob mit oder ohne bild, egal ob 30, 40 oder 50, und egal, ob er/sie Pospischil oder Huber heißt.. Und vice versa.
Ein typisches Sommerlochthema einer lebensunerfahrenen und überforderten Ministerin.
Man möge doch nur an das geltende AGG denken - hat für bewerber/innen nur Nachteile gebracht. Und kein Stück Gleichbehandlung.
Wie sagte schon Kurt Tucholsky: "Das Gegenteil von Gut ist nicht böse, sondern gut gemeint.
Nicht nur in den USA auch in UK wird sich ohne bild und Altersangabe beworben.
Aber so viel Antidiskriminierung wird die Deutsche Wirtschaft der Politik nicht erlauben.
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