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Arbeit beginnt: Neonazi-Ausschuss stellt 38 Beweisanträge

Der Neonazi-Untersuchungsausschuss startet mit der Arbeit: Unter anderem soll die Ombudsfrau für die Opfer der Terrorzelle angehört werden. Zudem wurden 38 Beweisanträge beschlossen, um Akten und Unterlagen anzufordern.

Friedrich (2.v.r.) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (3.v.r.). Quelle: dapd
Friedrich (2.v.r.) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (3.v.r.). Quelle: dapd

BerlinDer Neonazi-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat seine Arbeit aufgenommen und den Fahrplan abgesteckt. So wird es in den beiden letzten Märzwochen zwei Anhörungen mit Sachverständigen geben. Die bevorstehenden Themen: die Entwicklung des Rechtsextremismus und die gegenwärtige Struktur der Sicherheitsbehörden. Die Abgeordneten wollen die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle Barbara John einladen. Die frühere Berliner Ausländerbeauftragte soll Informationen aus Sicht der Opfer liefern.

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Nach Ostern will der Ausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen. Dazu beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag in Berlin einstimmig 38 Beweisanträge, um Akten, Organigramme und Unterlagen auch vom Generalbundesanwalt anzufordern. In welcher Reihenfolge der Ausschuss seine Untersuchungen vornehmen wird, ist nach Angaben der Obleute aber noch offen. Dies soll in der Sitzung Anfang März beschlossen werden.

Möglichst früh soll es ein Treffen mit der am Mittwoch eingesetzten Bund-Länder-Kommission und Mitgliedern des Thüringer Untersuchungsausschusses geben, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Die erste reguläre Arbeitssitzung des Untersuchungsausschusses dauerte am Donnerstag nur 45 Minuten. Die Obleute hatten sich bereits zuvor über ihr Vorgehen abgestimmt.

NPD, Rechtsextremismus

Der Ausschuss soll klären, wie es zu den Morden und Raubzügen der Zwickauer Terrorgruppe kommen konnte, welche Pannen es bei Sicherheitsbehörden gab und wie diese vermieden werden können. Den Neonazi-Terroristen werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die entscheidende Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die Rechtsextremisten nicht im Visier hatten.

Zudem wirbt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der ebenfalls im Gremium sitzt, für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren. Auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 22. März will der CSU-Politiker „einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“ vorlegen, wie er in der „Leipziger Volkszeitung“ ankündigte. Auf dieser Basis könne dann „konkret mit der Beweissammlung gestartet werden“.

Hans-Peter Friedrich (CSU). Quelle: dapd
Hans-Peter Friedrich (CSU). Quelle: dapd

Sollte sich dabei herausstellen, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) „eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen“, sagte Friedrich. Falls es sich lediglich um ideologische Partner handele, „würde es deutlich schwieriger“.

Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe.

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