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Arbeitnehmer-Datenschutz: De Maizière weist Arbeitgebervorwürfe zurück

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die massive Kritik des Einzelhandels am vom Kabinett beschlossenen Arbeitnehmer-Datenschutz zurückgewiesen. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verbessere das bisher geltende Recht und wahre das Arbeitgeberinteresse, Verstöße von Angestellten feststellen zu können.

Eine Kameraüberwachung von Angestellten soll nach dem geplanten Datenschutzgesetz nur noch offen möglich sein. Quelle: dpa
Eine Kameraüberwachung von Angestellten soll nach dem geplanten Datenschutzgesetz nur noch offen möglich sein. Quelle: dpa

dne/HB BERLIN. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt hatte der Regierung vorgeworfen, die geplanten Regelungen behinderten die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung im Betrieb. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte das Vorhaben kritisiert, die heimliche Videoüberwachung in Betrieben zu verbieten. Die Überwachung müsse bei einem Verdacht auf eine Straftat - wie etwa bei Diebstahl in Lagerräumen - auch weiterhin möglich sein. Ähnlich äußerte sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein.

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Die Regierung reagiert damit jedoch auch auf Bespitzelungsfälle von Arbeitnehmern etwa bei einem großen Einzelhandelsdiscounter. Eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist künftig generell verboten. Eine offene Kameraüberwachung öffentlich zugänglicher Betriebsteile etwa des Kassenraums eines Supermarktes bleibt erlaubt. „Dort ist selbstverständlich Videoüberwachung möglich“, sagte de Maizière. Das Gesetz regelt auch erstmals, welche Daten Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Beschäftigter aus dem Internet verwenden dürfen. „Allgemein zugängliche Quellen Ja - Nutzung von geschlossenen sozialen Netzwerken Nein“, erklärte de Maiziere.

Der Arbeitgeber dürfe sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren, sagte de Maizière. Tabu seien dagegen soziale Netzwerke wie Facebook. Der Arbeitgeber dürfe sich dort nicht als Freund einschleichen, um an Informationen zu gelangen, die der Bewerber nur einem Freundeskreis zukommen lassen wolle, wie etwa „wilde Fotos aus der Studentenzeit“.

Auch der Gesundheitszustand von Bewerbern darf nicht ohne Grenzen ausgeforscht werden. Ärztliche Untersuchungen seien nur erlaubt, wenn sie wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen beträfen. „Blutuntersuchung darf gemacht werden beim Chirurgen, nicht beim Möbelpacker“, sagte de Maizière.

Der Minister wies den Arbeitgebervorwurf zurück, dass Betriebsrat und Unternehmen den Arbeitnehmerdatenschutz nicht mehr per Betriebsvereinbarung regeln dürften. Abmachungen auf betrieblicher Ebene seien möglich. „Sie dürfen aber das Schutzniveau dieses Gesetzes nicht unterschreiten“, sagte er.

Der Rechtsexperte der SPD-Bundestagfraktion, Sebastian Edathy, hält die Pläjne des Ministers für unzureichend. Die Politik trage Verantwortung, die Beschäftigten zu schützen. „Es muss daher verhindert werden, dass der nächste Skandal folgt“, sagte Edathy Handelsblatt Online. „Wir brauchen eine genaue Regelung, die bei Verstößen auch strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.“

Es sei „längst überfällig“, dass die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschlossen habe, unterstrich Edathy, der dem SPD-Fraktionsvorstand angehört. Die Datenschutzskandale bei Kik oder Lidl, bei denen Arbeitnehmer ausgespäht wurden, hätten deutlich gezeigt, wie dringend ein gesetzlicher Arbeitnehmer-Schutz ist. „Die SPD-Bundestagfraktion hatte bereits im November 2009 einen eigenen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz eingebracht, während sich die Bundesregierung erst jetzt auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen konnte“, betonte Edathy.

  • 25.08.2010, 20:10 UhrHirte

    Arbeitgeberpräsident Hundt sollte mal zu seiner ehrlichen Meinung zur Wiedereinführung von Leibeigenschaft und/oder Sklaverei befragt werden! Die Richtung der Arbeitgebermeinung ist eindeutig.

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