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Arbeitsmarkt: Scholz schreckt Zeitarbeitsbranche auf

Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat mit einem überraschend vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Zeitarbeitsrechts die Branche in Alarmstimmung versetzt. Sie fürchtet neue Regulierungen. Formales Ziel des Entwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt, ist es, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an eine neue EU-Richtlinie anzupassen.

Olaf Scholz heizt die Mindestlohn-Debatte an. Quelle: ap
Olaf Scholz heizt die Mindestlohn-Debatte an. Quelle: ap

BERLIN. Das Vorhaben sorgt jedoch gleich doppelt für Aufruhr: Zum einen, so warnt die Branche, müssten Zeitarbeitsfirmen danach eine Schließung von Amts wegen befürchten, falls ihre Kundenunternehmen arbeitsrechtliche Vorgaben nicht beachten. Zum anderen wittert die CDU/CSU einen neuen Schachzug von Scholz, den in der Koalition umstrittenen Mindestlohn weiterzutreiben. Eine für heute geplante Kabinettsberatung über den Gesetzentwurf wurde nach Intervention des Kanzleramts ausgesetzt, hieß es in Regierungskreisen.

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Überraschend kam der Gesetzentwurf des Arbeitsministers schon insofern, als die betreffende EU-Richtlinie eigentlich nicht vor 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss. "Es ist nicht erkennbar, warum dieses Gesetz so eilbedürftig sein sollte, dass es noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden muss", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, dem Handelsblatt. Überhaupt bestehe jetzt "kein Anlass für neue streitige Debatten über die Zeitarbeit".

Hintergrund ist, dass in der Koalition ohnehin noch ein Konflikt über die Einführung eines Mindestlohns für Zeitarbeiter schwelt. Nach mehreren vergeblichen Anläufen zu einer Einigung über Details wollen viele in der Union dieses Thema am liebsten gar nicht weiter verfolgen. Umso mehr wäre es für die SPD auch taktisch interessant, wenn in den verbleibenden Monaten bis zur Bundestagswahl aus scheinbar anderem Anlass - der EU-Richtlinie - ein Gesetzgebungsverfahren zur Zeitarbeit liefe.

In der Sache erfordert die Richtlinie nur Detailänderungen des deutschen Zeitarbeitsrechts, die Grundstruktur ist nicht berührt. Dennoch steckt der Teufel auch im Detail, machen der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich: Die Anpassung an EU-Recht könne man zwar "grundsätzlich mittragen", schreiben sie. Einzelregelungen im Entwurf des Arbeitsministeriums seien aber "vollkommen unverhältnismäßig und - da über den Inhalt der EU-Richtlinie hinausgehend - nicht hinnehmbar".

Konkret geht es dabei um eine Regelung, wonach Zeitarbeitsfirmen zukünftig eine starke Mitverantwortung dafür übernehmen müssen, dass ihre Zeitarbeiter in den Kundenbetrieben Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantinen oder Betriebskindergärten nutzen dürfen. "Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, ist ihm die Erteilung oder Verlängerung der Verleiherlaubnis zu versagen", heißt es im Gesetzentwurf. Das würde heißen, dass die Zeitarbeitsfirma geschlossen wird.

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