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09.10.2006 
Hartz IV

Arbeitsunwilligkeit, das seltene Phänomen

In der Diskussion um Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose hat der Deutsche Landkreistag erstmals konkrete Zahlen vorgelegt. Die Daten zeigen, dass die Debatte eine ziemliche Spiegelfechterei ist: Bundesweit gibt es gerade ein paar tausend Fälle.

HB BERLIN. Wie der Landkreistag am Montag mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2006 bei nur einem Prozent der als erwerbsfähig eingestuften Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Leistungen eingeschränkt. Bei den unter-25-Jährigen waren es 1,3 Prozent. Der Landkreistag legte am Montag in Berlin Kennzahlen zur Hartz-IV-Reform in den 69 sogenannten Optionskommunen vor, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen.

Insgesamt bezogen in den Optionskommunen mehr als eine Million Betroffene Leistungen nach Hartz IV, das waren 8,2 Prozent der Einwohner. Mehr als 673 000 Personen seien als erwerbsfähig eingestuft worden, von denen mehr als zehn Prozent wieder „in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert“ wurden. Ein Vergleich mit der Eingliederungsquote der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nicht möglich, da einheitliche Kennzahlen nach Angaben eines BA-Sprechers „erst in einigen Monaten vorliegen“ werden.

Jeder fünfte der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (21,2 Prozent) in den Optionskommunen bezogen „Einkommen aus Erwerbstätigkeit“, mehr als die Hälfte davon verdiente aber weniger als 400 Euro im Monat. Im Schnitt wurden 293 Euro im Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Unterkunftskosten wurden mit durchschnittlich 278 Euro im Monat angegeben.

Für die Betreuung der ALG-II-Empfänger gibt es derzeit zwei Varianten: Neben den 69 Optionskommunen, die dafür in Alleinregie zuständig sind, gibt es bundesweit 370 Kommunen, die sich zusammen mit der BA in Arbeitsgemeinschaften um Langzeitarbeitslose kümmern. Immer noch wird darüber gestritten, welches Modell besser ist.

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