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Bad Bank: Banken sollen für Schrottpapiere voll haften

Bundesfinanzministerium und Kanzleramt haben den Entwurf für ein deutsches Bad Bank-Modell zur Auslagerung von Schrottpapieren noch einmal nachgebessert. Das überarbeitete Konzept sieht nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen eine "maximale Schonung der Staatskasse" vor.

Quelle: Handelsblatt
Quelle: Handelsblatt

BERLIN. Entgegen den bisherigen Überlegungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sollen die Banken jetzt für eventuelle Verluste aus den strukturierten Wertpapieren haften. Ursprünglich sollte der Bund für mögliche Defizite am Ende der Laufzeiten der Schrottpapiere eintreten. "Damit trägt das Kreditinstitut dessen Anteilseigner letztlich sämtliche Verluste aus den übertragenen Wertpapieren", heißt es in den Entwürfen der Bundesregierung.

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Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten in den vergangenen Tagen auf Änderungen am Bad Bank-Konzept gedrängt und eine Minimierung der Lasten für die öffentlichen Kassen verlangt. Nach dem überarbeiteten Modell tragen die Banken fast vollständig die Verantwortung die finanziellen Risiken mit den Schrottpapieren in ihren Bilanzen. Der Bund springt nur im absoluten Notfall ein, hieß es in Regierungskreisen.

Konkret sieht der vorläufige Regierungsentwurf vor, dass die Banken ihre toxischen Papiere zum Buchwert an unabhängige Zweckgesellschaften auslagern können. Die Zweckgesellschaft refinanziert den Erwerb der Wertpapiere durch Anleihen, die der Bankenrettungsfonds Soffin mit Garantien absichert. Die Bank zahlt dem Bund eine "risikoadäquate Garantiegebühr", die nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen "unter zwei Prozent" liegen soll.

Bei der Übertragung der Wertpapiere an die Zweckgesellschaft sollen Wirtschaftsprüfer einen realistischen Verkehrswert ermitteln, von dem zusätzlich ein Risikoabschlag abgezogen wird. Die Differenz von Buch- und Verkehrswert zahlt die Bank in dem neuen Konzept über 20 Jahre in gleich bleibenden Raten an den Soffin. Sollte nach Ablauf dieser Zeit die Zweckgesellschaft mit einem Verlust abschließen, muss die betroffene Bank dafür aufkommen. In diesem Fall soll dann eine "Ausschüttungssperre" greifen. Dividenden fließen dann nicht an die Anteilseigner, sondern an den Bund.

Risiken entstehen nach Angaben aus Regierungskreisen nur dann, wenn eine Bank in die Insolvenz geht. Sollte ein Geldhaus eine Jahresrate an den Soffin nicht zahlen können, kann der Bund mit Eigenkapital einspringen und im Gegenzug Aktien an dem Institut erwerben.

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