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07.08.2008 
CSU

Bayern verlangt Öffnungsklauseln bei Erschaftsteuer

von Sven Afhüppe

Die CSU verlangt weitreichende Änderungen an den bisherigen Plänen zur Erbschaftsteuerreform. Bayerns Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon, der Mitglied der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ist, setzt sich für unterschiedliche Steuersätze in den Ländern ein.

BERLIN. „Es ist ökonomisch sinnvoll und geboten, den Ländern über einen Korridor bei den Steuersätzen und persönlichen Freibeträgen die Möglichkeit zu geben, die Belastungsunterschiede bei der Erbschaftsteuer auszugleichen. Eine solche Öffnungsklausel sollte ins Erbschaftsteuergesetz aufgenommen werden“, sagte Fahrenschon dem Handelsblatt. Den Vorschlag Bayerns will Fahrenschon beim nächsten Treffen der Regierungsarbeitsgruppe Anfang September einbringen.

Derzeit arbeitet die Große Koalition an der Neufassung des ersten Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform. Federführend formulieren derzeit Bayerns Staatssekretär Fahrenschon, Axel Nawrath, Steuerstaatssekretär von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), und der rheinlandpfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) neue Gesetzestexte. Union und SPD streiten immer noch um mehr als ein Dutzend Punkte, für die es bisher keine Lösung gibt. Nach der Landtagswahl in Bayern werden sich die Arbeitsgruppen beider Regierungsparteien unter der Leitung von Finanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) erneut zusammensetzen, um an einem Kompromiss zu arbeiten. Erst kürzlich hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eindringlich darauf hingewiesen, dass es noch in diesem Jahr eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes geben muss.

Die neuen Forderungen aus Bayern werden die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern zusätzlich erschweren. Aus Sicht von Staatssekretär Fahrenschon führt an landesspezifischen Hebesätzen in der Erbschaftsteuer jedoch kein Wege vorbei. „Das unterschiedliche Immobilienwertniveau in Deutschland führt zusammen mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verkehrswertbewertung dazu, dass es zu erheblichen Unterschieden bei der Erbschaftsteuerbelastung zwischen Ost und West sowie Nord und Süd in Deutschland. Diese Spannungen müssen in den anstehenden Beratungen angemessen berücksichtigt werden“, sagte Fahrenschon weiter.

Innerhalb der SPD stoßen die Sonderwünsche aus Bayern auf Skepsis. Die Finanzexperten der SPD-Fraktion halten regional unterschiedliche Sätze bei der Erbschaftsteuer für problematisch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzigen Vorschriften der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und Änderungen angemahnt. Sofern Union und SPD keinen Kompromiss finden, wird die Erbschaftsteuer im nächsten Jahr ganz entfallen.

Eine Einigung zeichnet sich dagegen bei der umstrittenen Haltefrist für Firmenerben von 15 Jahren ab. Finanzminister Steinbrück hat mittlerweile ebenfalls erkennen lassen, dass er eine Haltefrist von nur zehn Jahren akzeptieren könne. Auch den Wunsch der Wirtschaft, dass mit den Jahren der Betriebsfortführung die Erbschaftsteuerschuld nach und nach sinkt, findet bei Steinbrück Unterstützung.

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