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17.02.2008 
Erbschaftsteuerreform

BDI lobt Bundesregierung

von Donata Riedel

Der Verbandspräsident des BDI, Jürgen Thumann, fordert die Unternehmer zu mehr Besonnenheit bei der Debatte um die Erbschaftsteuerreform auf. Gleichzeitig lobt er die Bundesregierung und schließt eine Abschaffung der umstrittenen Steuer aus.

BDI-Präsident Jürgen Thumann: „Fundamentalkritik hilft nicht weiter.“ Foto: dpa Lupe

BDI-Präsident Jürgen Thumann: „Fundamentalkritik hilft nicht weiter.“ Foto: dpa

HB. Zu Besonnenheit in der Debatte um die Erbschaftsteuerreform hat BDI-Präsident Jürgen Thumannam am Donnerstag die Unternehmer aufgerufen. "Fundamentalkritik hilft nicht weiter", sagte er kurz vor den Bundestagsberatungen, die am Freitag beginnen. Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer sei nicht zu erwarten, sagte er.

Die Mittelstandsverbände DIHK und "Die Familienunternehmer - ASU" hatten sich in den letzten Wochen mit Anzeigenkampagnen und Brandbriefen an die Kanzlerin gegen das Reformkonzept gewandt und eine Abschaffung der Steuer gefordert. Der BDI-Präsident lobte dagegen die Politik dafür, dass die "Reform in die richtige Richtung geht" - aber noch kräftig verbessert werden müsse. "Unser Anspruch beim BDI ist es, konstruktiv an der Lösung von Problemen mitzuwirken", sagte Thumann. Der Handwerksverband ZDH begrüßt die Reform, die kleine Unternehmen erbschaftsteuerfrei stellt (siehe "Gewinner und Verlierer").


Tabelle  Infografik: Die neuen Tarife


Die Bundesregierung setzt mit der Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um: Die Richter verlangen, dass künftig der Wert von Betrieben und Immobilien nach dem realen Verkaufswert bestimmt und nicht mehr klein gerechnet wird. Der Betrag, auf den die Erbschaftsteuer erhoben wird, steigt so automatisch für Firmenerben und Immobilienbesitzer. Dies will die Koalition durch höhere Freibeträge mildern (siehe "Die neuen Tarife").

Begünstigt werden soll in einem zweiten Schritt das Betriebsvermögen. 85 Prozent bleiben erbschaftsteuerfrei, wenn zehn Jahre lang die Lohnsumme bei mindestens 70 Prozent bleibt und aus dem Kapital 15 Jahre nichts entnommen wird. Nichtverwandte Firmenerben bekommen wie heute die Tarife der Steuerklasse I.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Probleme beim neuen Bewertungsrecht

Die Lohnsummenvorgabe gilt nicht für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern. Unternehmen, deren Wert zu über 50 Prozent aus "Verwaltungsvermögen" - vermietete Grundstücke, Kunst, Gesellschaftsanteile - besteht, bekommen keinen Steuervorteil. Ziel der Koalition ist es, den Ländern Steuereinnahmen von vier Mrd. Euro jährlich zu sichern

Die Unternehmensverbände kritisieren vor allem die lange Haltefrist von 15 Jahren. Sie lägen weit jenseits seriöser Planungshorizonte, lautet die einhellige Kritik. Die Union will die SPD bei dieser Frist auf zehn Jahre herunterhandeln. Die SPD würde dann aber darauf bestehen, dass weniger als 85 Prozent steuerfrei bleiben.

Während CDU und SPD das Reformkonzept nicht in Frage stellen, will die CSU - die dem Konzept vor einem halben Jahr zugestimmt hatte - jetzt zu ihrer Ursprungsidee zurück: Das ganze Betriebsvermögen soll steuerfrei werden. In der SPD ist zu hören, man hoffe, mit Zugeständnissen für bäuerliche Erben die CSU einbinden zu können.

Der BDI sieht zudem Probleme im neuen Bewertungsrecht. Beim Übergang vom alten Erbschaftsteuergesetz zum neuen Gesetzentwurf seien zum Teil alte Formulierungen übernommen worden, die im neuen Recht zu Nachteilen für die Gesellschafter größerer Familienunternehmen führten, sagte BDI-Steuerexperte Berthold Welling: Wer einen kleinen Anteil an einer solchen Gesellschaft erbe, dürfe diesen gar nicht frei zum hohen Verkehrswert verkaufen, sondern müsse ihn an die Mitgesellschafter zum festgelegten Preis abgeben. Die Erbschaftsteuer liege in diesen Fällen immer zu hoch.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Gewinner und Verlierer

Gewinner und Verlierer

Ehegatten und Kinder:
Für sie steigen die persönlichen Freibeträge. Mittelgroße Eigenheime zum Beispiel bleiben steuerfrei. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte: Für sie steigen die Steuersätze. Auf Immobilien müssen sie heute mehr zahlen.

Erben kleiner Firmen:
Bis zu einem Firmenwert von gut drei Millionen Euro zahlen sie de facto keine Erbschaftsteuer.

Erben von z.B. größeren Ingenieurbüros:
Immaterielle Vermögenswerte erhöhen den Firmenwert; zu Geld machen lassen sie sich meist nicht. Bei Verkauf addieren sich Erbschaftsteuer und Einkommensteuer zu teilweise extrem hohen Summen.

Erben von Fabriken:
Mit ihrem hohen Anteil an Produktivvermögen werden sie stark begünstigt.

Erben von Immobiliengesellschaften:
Häuser werden erheblich stärker besteuert als bisher.

Firmenerben, die weitermachen:
Wer den Betrieb 15 Jahre fortführt und keine Arbeitsplätze abbaut, zahlt nur auf 15 Prozent des Wertes Erbschaftsteuer.

Firmenerben, die verkaufen:
Die Begünstigung des Betriebsvermögens fällt weg, wenn die Firma verkauft wird oder Arbeitsplätze abgebaut werden.

Steuerberater:
Die Umstellung von alten auf die neuen Regeln bringt Kundschaft.

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