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17.02.2008 

Die Lohnsummenvorgabe gilt nicht für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern. Unternehmen, deren Wert zu über 50 Prozent aus "Verwaltungsvermögen" - vermietete Grundstücke, Kunst, Gesellschaftsanteile - besteht, bekommen keinen Steuervorteil. Ziel der Koalition ist es, den Ländern Steuereinnahmen von vier Mrd. Euro jährlich zu sichern

Die Unternehmensverbände kritisieren vor allem die lange Haltefrist von 15 Jahren. Sie lägen weit jenseits seriöser Planungshorizonte, lautet die einhellige Kritik. Die Union will die SPD bei dieser Frist auf zehn Jahre herunterhandeln. Die SPD würde dann aber darauf bestehen, dass weniger als 85 Prozent steuerfrei bleiben.

Während CDU und SPD das Reformkonzept nicht in Frage stellen, will die CSU - die dem Konzept vor einem halben Jahr zugestimmt hatte - jetzt zu ihrer Ursprungsidee zurück: Das ganze Betriebsvermögen soll steuerfrei werden. In der SPD ist zu hören, man hoffe, mit Zugeständnissen für bäuerliche Erben die CSU einbinden zu können.

Der BDI sieht zudem Probleme im neuen Bewertungsrecht. Beim Übergang vom alten Erbschaftsteuergesetz zum neuen Gesetzentwurf seien zum Teil alte Formulierungen übernommen worden, die im neuen Recht zu Nachteilen für die Gesellschafter größerer Familienunternehmen führten, sagte BDI-Steuerexperte Berthold Welling: Wer einen kleinen Anteil an einer solchen Gesellschaft erbe, dürfe diesen gar nicht frei zum hohen Verkehrswert verkaufen, sondern müsse ihn an die Mitgesellschafter zum festgelegten Preis abgeben. Die Erbschaftsteuer liege in diesen Fällen immer zu hoch.

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