Gewinner und Verlierer
Ehegatten und Kinder:
Für sie steigen die persönlichen Freibeträge. Mittelgroße Eigenheime zum Beispiel bleiben steuerfrei. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte: Für sie steigen die Steuersätze. Auf Immobilien müssen sie heute mehr zahlen.
Erben kleiner Firmen:
Bis zu einem Firmenwert von gut drei Millionen Euro zahlen sie de facto keine Erbschaftsteuer.
Erben von z.B. größeren Ingenieurbüros:
Immaterielle Vermögenswerte erhöhen den Firmenwert; zu Geld machen lassen sie sich meist nicht. Bei Verkauf addieren sich Erbschaftsteuer und Einkommensteuer zu teilweise extrem hohen Summen.
Erben von Fabriken:
Mit ihrem hohen Anteil an Produktivvermögen werden sie stark begünstigt.
Erben von Immobiliengesellschaften:
Häuser werden erheblich stärker besteuert als bisher.
Firmenerben, die weitermachen:
Wer den Betrieb 15 Jahre fortführt und keine Arbeitsplätze abbaut, zahlt nur auf 15 Prozent des Wertes Erbschaftsteuer.
Firmenerben, die verkaufen:
Die Begünstigung des Betriebsvermögens fällt weg, wenn die Firma verkauft wird oder Arbeitsplätze abgebaut werden.
Steuerberater:
Die Umstellung von alten auf die neuen Regeln bringt Kundschaft.


