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17.02.2008 

Gewinner und Verlierer

Ehegatten und Kinder:
Für sie steigen die persönlichen Freibeträge. Mittelgroße Eigenheime zum Beispiel bleiben steuerfrei. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte: Für sie steigen die Steuersätze. Auf Immobilien müssen sie heute mehr zahlen.

Erben kleiner Firmen:
Bis zu einem Firmenwert von gut drei Millionen Euro zahlen sie de facto keine Erbschaftsteuer.

Erben von z.B. größeren Ingenieurbüros:
Immaterielle Vermögenswerte erhöhen den Firmenwert; zu Geld machen lassen sie sich meist nicht. Bei Verkauf addieren sich Erbschaftsteuer und Einkommensteuer zu teilweise extrem hohen Summen.

Erben von Fabriken:
Mit ihrem hohen Anteil an Produktivvermögen werden sie stark begünstigt.

Erben von Immobiliengesellschaften:
Häuser werden erheblich stärker besteuert als bisher.

Firmenerben, die weitermachen:
Wer den Betrieb 15 Jahre fortführt und keine Arbeitsplätze abbaut, zahlt nur auf 15 Prozent des Wertes Erbschaftsteuer.

Firmenerben, die verkaufen:
Die Begünstigung des Betriebsvermögens fällt weg, wenn die Firma verkauft wird oder Arbeitsplätze abgebaut werden.

Steuerberater:
Die Umstellung von alten auf die neuen Regeln bringt Kundschaft.

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