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22.09.2006 
Verbraucherinformationsgesetz beschlossen

Behörden müssen Gammelfleisch-Firmen nennen

Der Bundesrat hat den Weg für das umstrittene Verbraucherinformationsgesetz freigemacht. Als Konsequenz aus mehreren Gammelfleischskandalen sollen Behörden dazu verpflichtet werden, die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen.

Nach dem Gammelfleisch-Skandal: Der Bundesrat hat das Verbraucherinformationsgesetz gebilligt. Foto: dpaLupe

Nach dem Gammelfleisch-Skandal: Der Bundesrat hat das Verbraucherinformationsgesetz gebilligt. Foto: dpa

HB BERLIN. Bisher lag die Nennung der Firmen im Ermessen der Behörden. Neu ist außerdem, dass Herstellernamen auch dann genannt werden dürfen, wenn die Erzeugnisse nicht mehr auf dem Markt oder bei den Verbrauchern vorhanden sind. Mit der bisherigen Regelung waren besonders umtriebige Betrüger belohnt worden. Denn sie durften öffentlich nicht genannt werden, wenn die Ware bereits verkauft war.

Darüber hinaus bekommen Verbraucher erstmals das Recht, auf Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zuzugreifen, die bei Behörden des Bundes und der Länder vorliegen. Beispielsweise können sie bei den zuständigen Ämtern nachfragen, wie die Pestizidbelastung von bestimmten Gemüsesorten oder die Abfüllpraxis bestimmter Unternehmen bei Fertigverpackungen ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf Lebensmittel, Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung, Lebensmittelverpackungen oder Reinigungsmittel.

Die Verbraucherschützer von Foodwatch protestierte vor dem Bundesrat gegen das Verbraucherinformationsgesetz. Sie kritisierten vor allem die vielen Ausnahmen und das ihrer Meinung nach bürokratische Auskunftsverfahren. „Mündigen Bürgern müssen alle bei Behörden verfügbaren verbraucherrelevanten Informationen über Firmen und Produkte zeitnah öffentlich zugänglich sein“, forderte Foodwatch.

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