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Bei Bundestagswahlen: Linke will Fünf-Prozent-Hürde kippen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt hat, will die Linke diese Hürde auch bei Bundestagswahlen abschaffen. Die Partei prüft bereits Möglichkeiten einer Verfassungsklage.

Fällt die Fünf-Prozent-Hürde auch bei Bundestagswahlen? Quelle: ZB
Fällt die Fünf-Prozent-Hürde auch bei Bundestagswahlen? Quelle: ZB

Berlin/KarlsruheLinke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen prüfen. Auch wenn Parlamentspräsident Norbert Lammert das nicht wünsche, „jetzt sind wir in einer Diskussion“, sagte Gysi. Die Fünf-Prozent-Hürde verfälsche Wahlergebnisse. Scheitere eine Partei an der Hürde, würden ihre Stimmen prozentual auf die erfolgreichen Parteien angerechnet. „Da wird eine Partei mit 4 oder 4,5 Prozent gewählt und stellt keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten. (...) Das heißt, wir kriegen einen Sitz mehr von Stimmen, die uns gar nicht gewählt haben“, erläuterte Gysi. Die Wähler sollten aber seiner Ansicht nach auch entsprechend ihrem Wunsch im Parlament vertreten sein.

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Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde für Wahlen zum Europaparlament sei verfassungswidrig. Die Klausel verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.

Die Details des Wahlrechts zum Europäischen Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln. Mit ihrem Urteil stärken die Karlsruher Richter nun kleine Parteien. Das belegen auch Berechnungen des Bundeswahlleiters. Demnach wären ohne Fünf-Prozent-Klausel 2009 neben den auch im Bundestag vertretenen Parteien sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen. Darunter wären die Freien Wähler, die rechtsgerichteten Republikaner, die Tierschutzpartei und die Piratenpartei.

  • 18.11.2011, 18:33 UhrAnonymer Benutzer: anonymus430

    @ Jupiter Genau, es wäre eine tolle Idee :-)

  • 10.11.2011, 19:34 UhrAnonymer Benutzer: Stefan42

    Also Herr Gysi scheint das Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht bisher gelesen zu haben.

    Sehr detailiert wurde vom BVerfG der Unterschied zwischen Europaparlamentswahl und Bundestagswahl herausgearbeitet und begründet warum es im Unterschied zur Bundestagswahl bei der Europwahl keiner 5 Prozent-Klausel bedarf.

    Daher sollte die Linkspartei beim BVerfG klagen, dann dürften Sie diesen Gang nach Karlsruhe verlieren; dazu braucht Herr Gysi nur das aktuelle Urteil durchlesen.

  • 10.11.2011, 12:08 UhrAnonymer Benutzer: nobum

    Das ist jetzt schon die dritte euroskeptische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts innerhalb kurzer Zeit.
    Voßkuhle und Co wollen den Laden wohl zurückführen; nach dem Motto, jetzt ist Schluß mit lustig.

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