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16.05.2008 

Glos hielt dem entgegen, das Koalitionsmodell, das direkte und indirekte Beteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Firmen steuerlich stärker fördert, sei sachgerecht und zukunftsweisend.

Mitarbeiter könnten stärker am Ertrag ihrer Unternehmen teilhaben. Ihre Motivation werde gesteigert. Zudem könne es zu einer gesünderen Eigentümerstruktur in der Wirtschaft beitragen.

Der Beirat wies praktisch alle Argumente für das Modell als nicht stichhaltig zurück. Es stelle einen unangemessenen Eingriff in die Verwendung der Arbeitnehmereinkommen dar.

Mit direkten Kapitalbeteiligungen vergrößere sich das Risiko, das der Arbeitnehmer mit seinem Unternehmen verbinde - ein „Klumpenrisiko“.

Die Experten bewerten sowohl das Unions-Konzept der direkten Beteiligung als auch das SPD-Fondsmodell kritisch. Beteiligung am eigenen Unternehmen sei mit hohen Kapitalerträgen, aber auch mit hohem Risiko verbunden. Steuerliche Förderung würde Arbeitnehmer in ein Anlageverhalten locken, „das ganz besonders risikoreich ist“.

Fonds-Modelle wiederum böten in der Regel keine Beteiligung am Kapital mittelständischer Firmen. Da es Beteiligungsfonds bereits in großer Zahl gebe, gebe es „keinen Grund, warum von Staats wegen den bestehende Anlageformen noch eine weitere hinzugefügt werden soll“. Zudem seien dabei schlechtere Erträge zu erwarten.

Für einen Motivationsschub fehlten ebenso die Fakten wie für die Erwartung, dass davon Niedriglohnempfänger besonders profitieren könnten. Eher würden Empfänger höherer Einkommen steuerlich begünstigt. Auch die Möglichkeit, sich indirekt über spezielle Fonds an Unternehmen zu beteiligen, leuchte nicht ein. Schließlich gebe es genügend Fonds-Anlagemöglichkeiten am Markt.

Werde der vorgesehene erhöhte Steuerfreibetrag von 360 Euro im Jahr für solche Beteiligungen umfassend genutzt, gingen dem Staat und den Sozialversicherungen Milliardenbeiträge verloren, kritisierte Breyer.

Die große Koalition hatte sich Ende April auf ein Konzept zum Ausbau von Mitarbeiterbeteiligungen geeinigt, das ab 2009 gelten soll.

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