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20.02.2007 
Ausnahmen von der Pfändung

Berlin schützt Selbstständige im Alter

von Sven Afhüppe

Die Bundesregierung hat den Schutz der Altersvorsorge von selbstständigen Unternehmern verbessert. Künftig werden Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen im Fall einer Insolvenz zu einem bestimmten Teil von einer Pfändung ausgenommen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Selbstständige dürfen nicht benachteiligt werden. Quelle: dpaLupe

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Selbstständige dürfen nicht benachteiligt werden. Quelle: dpa

BERLIN. Für die Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten gab es bereits eine solche Schutzklausel. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete die bisherige Ungleichbehandlung als „nicht gerechtfertigt“. Die Neuregelung soll Anfang März in Kraft treten. Experten halten den eingeführten Schutz jedoch nicht für ausreichend.

Bisher galt für die Einkünfte von Selbstständigen kein Pfändungsschutz. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass Unternehmer durch einen Konkurs ihre gesamte Altersversicherung verloren hatten und im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das neue Gesetz zur Sicherung der Altersvorsorge von Selbstständigen soll nicht nur das Existenzminimum von selbstständigen Unternehmern im Alter schützen, sondern gleichzeitig den Staat von Sozialleistungen entlasten. Zudem will die Regierung nach Aussage von Justizministerin Zypries bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen schaffen und die Kultur der Selbstständigkeit fördern.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass in einem ersten Schritt Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen vor einer unbeschränkten Vollstreckung geschützt werden. Das Gesetz ist aber so offen formuliert worden, dass es auch andere Geldanlagen sichert, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen wurden. So werden auch die Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen in den Pfändungsschutz einbezogen.

Die Höhe des geschützten Kapitals ist limitiert und gleichzeitig vom Lebensalter des betroffenen Selbstständigen abhängig. Die Beträge reichen von 2 000 Euro für einen 18-Jährigen bis zu 9 000 Euro für einen 60-Jährigen. Grund für die Staffelung ist nach Angaben der Koalition, dass jüngeren Menschen mehr Zeit bleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen.

Unterstützung bekommt das neue Gesetz von der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU). Für ASU-Präsident Patrick Adenauer ist damit eine alte Forderung seines Verbands aufgegriffen worden. „Gerade der selbstständige Unternehmer, der persönlich Risiken übernimmt, darf bei schlechter Fortune von der Gesellschaft nicht fallen gelassen werden. Mit diesem Gesetz fällt endlich ein Stück Diskriminierung gegenüber gerade jenem Teil der Bevölkerung, an dessen Schicksal zuletzt der Wohlstand aller hängt“, sagte Adenauer dem Handelsblatt. Demnach dürfe der selbstständige Unternehmer, der versucht, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, im Alter nicht schutzlos der Armut ausgeliefert werden, wenn er Misserfolg hat.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Experten halten die neue Schutzklausel für unzureichend.

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