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28.08.2007 
Erbschaft

Berlin will Steuerflucht nach Österreich verhindern

Die Bundesregierung will deutsche Erben von der Steuerflucht nach Österreich abhalten. Berlin will ein seit 1954 bestehendes Abkommen, demzufolge Deutsche ihr Erbe auch im Nachbarland versteuern können, zum Jahresende aufkündigen. Damit sollen Erben dem deutschen Fiskus nur noch unter bestimmten Bedingungen entgehen können.

Vermögensflucht ins Nachbarland, um der Erbschaftssteuer zu entgehen, soll schwieriger werden. Foto: apLupe

Vermögensflucht ins Nachbarland, um der Erbschaftssteuer zu entgehen, soll schwieriger werden. Foto: ap

HB BERLIN. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin. Hintergrund der Maßnahme ist die Entscheidung der in Wien regierenden Koalition aus ÖVP und SPÖ, die Erbschaftsteuer Ende Juli 2008 komplett abzuschaffen.

Damit drohte weitere Vermögensflucht in das Nachbarland. Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern wird keine Erbschaftssteuer erhoben oder es ist ihre Abschaffung geplant.

Ein „Doppelbesteuerungsabkommen“ sah bisher vor, dass in Österreich lebende Deutsche von der günstigen Erbschaftsbesteuerung des Nachbarlands profitieren konnten. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Steuerstaatssekretär Axel Nawrath sagte der „Financial Times Deutschland“: „Wir wollen verhindern, dass in Österreich ein neues Erbschaftssteuerschlupfloch zum Schaden unseres Landes entsteht“.

In Zukunft solle dem deutschen Fiskus nur noch entgehen können, wer schon mehr als fünf Jahre im Ausland lebt und kein Grund- und Betriebsvermögen in Deutschland mehr hat. Zudem müssten alle Wohnsitze des Erben und des Erblassers in der Bundesrepublik aufgegeben sein, heißt es weiter. Nach Kündigung des Abkommens solle es aber noch eine Schonfrist bis Ende Juli geben, sagte Nawrath.

Die Mittelstandsvereinigung der Union MIT machte sich erneut für die komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer stark. Sollte sie dennoch bestehen bleiben, wäre eine „Nachlass-Steuer“ eine Alternative zu den bisher diskutierten Modellen, forderten der MIT- Vorsitzende Josef Schlarmann sowie Peter Jungen vom europäischen Mittelstandsverband SME der Union. Dabei sollte nach Abschaffung aller Freibeträge und Steuerklassen sowie unabhängig vom Verwandtschaftsgrad nur noch ein Steuersatz von zwei bis drei Prozent auf das Vermögen erhoben werden. Zudem sollten die Bundesländer selbst entscheiden können, ob sie eine Erbschaftssteuer erheben.

Außer des Neidfaktors und „marxistischer Argumente“ gibt es Jungen zufolge kein „schlagendes ökonomisches Argument“ für die Erbschaftssteuer, die bei einem Aufkommen von vier Milliarden Euro eine Bagatellsteuer sei. „Die richtig großen Vermögen gibt es gar nicht mehr in Deutschland. Die sind längst weg“, sagte Schlarmann. Belastet werde nur noch die Mittelschicht. Jungen sprach von einer „Sondersteuer für kleine und mittlere Unternehmen“.

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