13.10.2006

Arbeitsmarktbericht: Betrug mit Hartz-IV-Leistungen geht deutlich zurück

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch das Hartz-IV-Gesetz hat nicht zu mehr Sozialbetrug geführt. Die Zahl der Missbrauchsfälle ist nach Angaben der Bundesagentur und des Zolls offenbar deutlich geringer als von der Bundesregierung vermutet. Mit dieser Erkenntnis geraten aber auch Einsparziele in Gefahr.

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von Rainer Nahrendorf

DÜSSELDORF. Dies gilt jedenfalls für die 2005 von der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll aufgedeckten Fälle von Leistungsmissbrauch. Damit könnte sich die Erwartung, durch das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz ab 2007 jährlich 1,5 Mrd. Euro einzusparen, als trügerisch erweisen. Das Gesetz sieht auch Maßnahmen gegen das Erschleichen und den Missbrauch von Leistungen vor.

Im Sommer 2005 hatte der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement behauptet, die Hemmschwelle für Sozialbetrug sei gesunken, seitdem die Grundsicherung für Erwerbsfähige insgesamt auf die Arbeitsverwaltung übergegangen sei. Der Report des Arbeitsministeriums „Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, Abzocke und Selbstbedienung im Sozialstaat“ hatte im Wahlkampf eine Missbrauchsdebatte ausgelöst.

Doch dem Arbeitsmarktbericht 2005 zufolge hat die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Leistungen durch Hartz-IV-Empfänger keineswegs skandalöse Ausmaße erreicht. Die Zahl der Hartz-IV-Missbrauchsfälle, die den Arbeitsagenturen zugeleitet wurden, war deutlich kleiner als die der Fälle von Arbeitslosenhilfe-Missbrauch im Jahr 2004. Eine Ordnungswidrigkeit wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Leistungen wurde nur noch in 26 000 Fällen festgestellt – 47 Prozent weniger als 2004. Mit 1 700 Fällen gab es neun Prozent weniger Strafanzeigen und Abgaben an die Staatsanwaltschaft.

Die Zahl der aufgedeckten Fälle von Leistungsmissbrauch – beim Arbeitslosengeld I und II und anderen Leistungen der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften – hat 2005 mit 42 000 einen Tiefstand erreicht. 1998 hatte es noch 290 000 aufgedeckte Missbrauchsfälle gegeben. Fast 90 Prozent aller Leistungsmissbräuche gehen auf das Konto von Arbeitnehmern.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Bundesagentur relativiert die Aussagekraft ihrer Zahlen.

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