
BERLIN. Deutsche Unternehmen können nach mehreren Gerichtsurteilen auf eine Steuerentlastung hoffen, die den Fiskus einen kleinen einstelligen Milliardenbetrag kosten könnte. Anlass sind zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und ein noch nicht umgesetztes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November. Finanzexperten der Koalition schätzen, dass sich die Steuerausfälle auf einen „einstelligen Milliardenbetrag“ summieren könnten. Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu möglichen Belastungen der öffentlichen Kassen äußern.
Dabei sind die Vorgaben des Bundesfinanzhofs, dem obersten deutschen Steuergericht, eindeutig. Die Richter klärten jetzt die lange unter Experten umstrittene Frage, wann ein deutsches Unternehmen Verluste einer ausländischen Betriebsstätte mit Gewinnen im Inland verrechnen kann. Dazu muss es nachweisen, dass die Verluste „final“ sind. Dies ist dann gegeben, wenn sie „aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können“, befanden die Richter nunmehr. Laut Sebastian Benz, Steuerrechtsexperte bei der internationalen Anwaltskanzlei Linklaters, sind „die Urteile keine Einzelfälle, sie gehören zum Tagesgeschäft“. Mit erheblichen Auswirkungen für den deutschen Fiskus. „Allein in Irland entstand bei der Schließung einer Betriebsstätte für die deutsche Mutter ein Verlust von 500 Mio. Euro, in Luxemburg in Höhe von 300 Mio. Euro“, sagte Benz.
Für die Unternehmen gibt es laut dem Experten eine weitere gute Nachricht. „Der Gesetzgeber kann die wegweisenden BFH-Urteile nicht einfach ändern, da sie europarechtlich vorgegeben sind.“ Wegen der geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz sollten die Unternehmen ihre Verluste jeweils rechtzeitig erklären, beziehungsweise Änderungsanträge für die betroffenen offenen Jahre stellen“, rät Benz.
Auch Berthold Welling, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie, erwartet durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine Belastung der öffentlichen Haushalte. „Für die Unternehmen bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, und es erleichtert Investitionen im europäischen Ausland“, sagte Welling dem Handelsblatt.
Bis Anfang 2011 muss der Bund zudem Teile der rot-grünen Unternehmensteuerreform von 2001 ändern. Das Bundesverfassungsgericht hatte einzelne Regeln beim Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum sogenannten Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Konzerngewinnen für verfassungswidrig erklärt. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den entsprechenden Passus im Körperschaftsteuerrecht im Jahressteuergesetz ändern. Profitieren werden aber nur solche Firmen, bei denen noch keine bestandskräftige Steuerfestsetzung vorliegt.