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09.07.2008 
Grundsatzurteil

BGH: Keine höhere Miete bei ungültiger Renovierungsklausel

Entscheidendes Urteil für Mieter: Nach einem Urteil dürfen Vermieter keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen.

HB KARLSRUHE. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit die Position der Mieter gestärkt. Hintergrund ist die BGH- Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Mietverträgen unwirksam sind - etwa wegen "starrer", vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen.

Im Streitfall war die Pflicht der Mieter zu regelmäßigen Malerarbeiten ungültig, weil der Mietvertrag feste Fristen vorsah. Nach der Rechtsprechung des BGH in Karlsruhe sind nur flexible Fristen zulässig. Denn bei nur gelegentlicher Nutzung einer Wohnung und entsprechend geringer Abnutzung benachteiligen fixe Renovierungspflichten den Mieter.

Ein Vermieter verlangte nun wegen der ungültigen Schönheitsreparaturklausel eine Mieterhöhung von 71 Cent pro Quadratmeter und Monat. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihm 20 Cent mehr pro Quadratmeter zu. Der Mieter verlangt die vollständige Abweisung der Erhöhung - und bekam nun recht.

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