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Bildungspolitik: Kooperationsverbot auf dem Prüfstand

Bund und Länder arbeiten weiterhin an einer Lösung des Streits um eine Aufhebung des Kooperationsverbots. Die Länder erhoffen sich einen größeren finanziellen Spielraum. Doch nicht alle Bundesländer ziehen mit.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan macht sich für eine Grundgesetzänderung stark. Quelle: dpa
Bundesbildungsministerin Annette Schavan macht sich für eine Grundgesetzänderung stark. Quelle: dpa

BerlinIm Streit um das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung gibt es Bewegung. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) plädiert für eine Änderung des Grundgesetzes, um dauerhaft gemeinsame Bund-Länder-Vorhaben in der Wissenschaft zu ermöglichen. In der Schulpolitik sollten dagegen die Länder ihre Hausaufgaben möglichst alleine machen, sagte Schavan der „Süddeutschen Zeitung“.

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Der Bundesrat überwies am Freitag Anträge von Schleswig-Holstein und Hamburg auf Streichung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz zur weiteren Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer. Sie zielen allerdings auf ein umfangreicheres finanzielles Engagement des Bundes in der Bildung ab, also auch für die Schulen. Es wird mit langwierigen Verhandlungen gerechnet. Das Kooperationsverbot war mit der Föderalismusreform 2006 in die Verfassung aufgenommen worden. Es untersagt dem Bund Investitionen oder Mitwirkung in Bereichen, für die nach der Verfassung allein die Länder zuständig sind.

Auch im Bundestag werden parallel Anträge von SPD, Linkspartei und Grünen zur Aufhebung des Verbotes beraten. Allerdings bestehen zwischen den Parteien wie den Ländern erhebliche Meinungsunterschiede über das Ausmaß einer möglichen Aufweichung. So will die SPD beispielsweise Ganztagsschulen wie auch Hochschulen mit Bundesgeld dauerhaft unterstützen - und nicht wie bisher nur mit befristeten Sonderprogrammen.

CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Kretschmer sieht inzwischen im Bundestag eine breite Mehrheit für eine Grundgesetzänderung - allerdings nur für die Wissenschaft. „Wir werden die Länder nicht aus der Verantwortung für die Schulpolitik lassen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Mit allgemeinen Finanzhilfen sei die Gefahr zu groß, „dass das Geld zweckentfremdet wird und versickert“.

Im Bundesrat sind die Länder gespalten. Hessen und Bayern gehen auf Konfrontationskurs und lehnen eine Grundgesetzänderung ab. Die SPD-Alleinregierung von Hamburg verlangt mit Unterstützung der rot-roten Länder Berlin und Brandenburg die Einfügung eines neuen Artikels 104c ins Grundgesetz, der ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes in allen Bereichen der Bildung ermöglichen würde.

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