HB BONN. Auf jeden Bundesbürger entfalle rechnerisch aktuell bereits eine Schuldenlast von rund 16 000 Euro. Die Regierungen und politisch Verantwortlichen müssten „schnell und entschlossen handeln“ und die „bedrohlich hohe“ Verschuldung stoppen, forderten die Präsidenten in einem gemeinsamen Beschluss, der am Freitag in Bonn vorgelegt wurde. Die bereits eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen müssten konsequent und verstärkt fortgesetzt werden.
Der aktuelle Schuldenberg der öffentlichen Haushalte von rund 1,3 Bill. Euro gebe Anlass „zu größter Sorge“, heißt es in dem Konsensbeschluss. Das Defizit sei im Jahr 2003 mit rund 82 Mrd. Euro (rund 3,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) so hoch wie nie zuvor gewesen. „Das Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt mittelfristig zu erreichen, haben der Bund und die überwiegende Zahl der Länder aufgegeben.“ Es müsse eine „neue nationale Verschuldungsregel“ mit „mehr Biss“ entwickelt werden, forderten die obersten Haushaltskontrolleure. Bisherige Bestimmungen zur Begrenzung der Schulden hätten sich als „weitgehend unwirksam“ erwiesen.
Die „desolate Entwicklung“ werde in ihrer Dramatik immer noch unterschätzt, kritisieren die Rechnungshöfe. „Ein Ausweg aus der Schuldenfalle wird immer schwieriger“. Die Zinslast steige immer weiter an. Auf der anderen Seite würden sich allein aufgrund der demografischen Entwicklung die Sozialausgaben weiter drastisch erhöhen. Immer weniger Geld stünde für die Finanzierung zukunftsrelevanter Aufgaben zur Verfügung.
Die Staatsverschuldung habe einen Stand erreicht, der Gestaltungsspielräume immer mehr einschränke. Es stünden keine Mittel mehr für zukunftsrelevante Aufgaben zur Verfügung, beklagen die Rechnungshöfe in dem Papier. Schuld sei ein unseriöser Umgang mit den öffentlichen Finanzen, machte Jansen deutlich. Der Bund und die meisten Länder hätten inzwischen das Ziel aufgegeben, mittelfristig einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. Stattdessen sei bei der Aufstellung von Haushalten „Tricksen, Täuschen und Tarnen“ durchaus nicht unüblich. Beispielsweise würden in den Justizetats die Kosten für Zeugen und Sachverständige „immer ganz unten angesetzt“, gab Jansen ein Beispiel, weil diese Gelder unabhängig vom Ansatz auf jeden Fall bezahlt werden müssten.
Um die grundgesetzliche Schuldengrenze - die Nettokreditaufnahme darf nach Artikel 115 die Summe der Investitionen nicht übersteigen - zu umgehen, werde der Investitionsbegriff immer weiter ausgeweitet. „Der Artikel 115 hat schlicht und einfach versagt“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels.
Ähnlich schön gerechnet werde die Finanzlage der öffentlichen Hände bei den Steuerschätzungen, auf denen wiederum Haushaltsansätze beruhten. Regelmäßig werde die Konjunkturentwicklung zu optimistisch angesetzt, beklagte der Präsident des Rechnungshofes von Mecklenburg-Vorpommern, Tilmann Schweisfurth. Engels legte eine Berechnung vor, nach der sich der Fehler der Steuerschätzungen zwischen Mai 1994 und November 2003 auf einen Fehlbetrag zwischen Annahme und tatsächlichen Einnahmen von insgesamt 642 Mill. Euro summiert.
Die Rechnungshöfe fordern deshalb die Politiker zu insgesamt realitätsnäherer Planung auf. Es sei einfach nicht akzeptabel, dass Haushaltspläne schon kurz nach ihrer Verabschiedung riesige Löcher aufwiesen. Haushaltsrisiken dürften nicht verdrängt, Chancen nicht überzeichnet werden. Natürlich fordern die Rechnungshöfe weitere Einschnitte in staatliche Leistungen, aber auch eine Konzentration staatlicher Tätigkeiten auf wesentliche Kernaufgaben sowie mehr Effizienz in der Verwaltung.
Auch auf der Einnahmeseite kann der Staat nach Einschätzung der Rechnungsprüfer mehr tun. Die Regeln des Steuerrechts seien inzwischen so kompliziert geworden, dass es in den Finanzämtern schon gar nicht mehr sachgerecht angewandt werden könne, erklärte Jansen. Eine Vereinfachung und zugleich eine massive Bekämpfung von Steuerbetrug könne die Einnahmeausfälle vermindern und letztlich mehr Steuergerechtigkeit für den Einzelnen bringen.
Eine Grundgesetzänderung soll nach Ansicht der Rechnungshöfe von Bund und Ländern zudem die Kreditfinanzierung von öffentlichen Haushalten in wirtschaftlichen Normalzeiten schlicht verbieten. Letztlich aber hänge alles daran, nicht mehr auszugeben als eingenommen werden kann. „Wir haben in der Finanzpolitik kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem“, sagte Jansen. „Es ist die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes nach dem Handelsgesetzbuch, die wir einfordern.“