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31.07.2008 
Auskunftsrechte

Breiter Widerstand gegen Scoring-Regeln

von Thomas Sigmund

Verbraucher sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte gegenüber Wirtschafts-Auskunfteien erhalten. So sollen Kunden Anspruch auf eine Erklärung bekommen, mit welchen Daten eine Einstufung zustande gekommen ist. Doch der Widerstand gegen den Gesetzentwurf ist groß.

"Das Gesetz schafft eine angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft", sagt Minister Schäuble. Foto: dpa Lupe

"Das Gesetz schafft eine angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft", sagt Minister Schäuble. Foto: dpa

BERLIN. Die Bundesregierung will die Auskunftsrechte von Verbrauchern stärken. Wirtschafts-Auskunfteien müssen personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, künftig offenlegen und erklären. Doch der Widerstand gegen den von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgestellten Gesetzentwurf ist groß. Kreditwirtschaft, Datenschützer und Rechtsexperten fordern Nachbesserungen.

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Vor allem Banken, Telefonanbieter und Versandhändler nutzen das Scoring der Auskunfteien, um die Bonität ihrer Kunden zu überprüfen. Scoring-Modelle benutzen Informationen aus Datensammlungen über Privatpersonen und Firmen, vor allem aber Bankdaten, und berechnen mit statistischen Methoden das Ausfallrisiko. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass Kredite verweigert werden, Versandhäuser keine Waren schicken und ein Handyvertrag abgelehnt wird.

Damit die Verbraucher diesem Verfahren nicht hilflos ausgeliefert sind, will das Kabinett nun ihre Auskunftsrechte stärken. Kunden sollen Anspruch auf eine Erklärung bekommen, mit welchen Daten eine Einstufung zustande gekommen ist. So sollen sie die Möglichkeit erhalten, Fehler zu korrigieren und Missverständnisse aufzuklären. Außerdem muss für Beschwerden ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der Verbraucher darf nicht mit einer reinen Computerprüfung abgefertigt werden. Bundesinnenminister Schäuble sagte, mit dem Gesetz werde der Bedeutung von Auskunfteien im Geschäftsleben Rechnung getragen. "Das Gesetz schafft eine angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft."

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Kreditwirtschaft halten dagegen die von Schäuble angesprochene "angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft" nicht für gegeben. Ein Argument: "Scoring objektiviert Kreditentscheidungen. Mit Ratingverfahren bekommen damit mehr Leute einen Kredit also ohne, da eben nicht beliebig entschieden werden kann", sagte Annette Karstedt-Meierrieks, Datenrechtsexpertin beim DIHK, dem Handelsblatt. Die von Schäuble betonte "Balance" stellt sich ihrer Meinung nach auch durch mehr Transparenz nicht ein. "Zwar erfährt man die Gründe, warum etwa eine Bank den Kreditvertrag ablehnt. Die Entscheidung beeinflusst das aber nicht", sagte Karstedt-Meierrieks.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), Vertretung der deutschen Kreditwirtschaft, empfiehlt deshalb ein sogenanntes Ansprechpartnermodell. Dies sehe vor, dass ein Kunde bei einer scoregestützten Ablehnung eines Kreditantrags mindestens einen maßgeblichen Ablehnungsgrund erfahre und die Entscheidung bei einer kompetenten Stelle des Kreditinstituts noch einmal überprüfen lassen könne, sagte ein ZKA-Sprecher.

Auch Rechtsexperten warnen vor der neuen Prüfung der Kreditwürdigkeit. "Mit dem Gesetzentwurf erhöht sich das Risiko von Zahlungsausfällen im Geschäftsverkehr, und die Kosten der Kreditvergabe steigen", sagte Ulrich Wuermeling, Datenrechtsexperte bei der Frankfurter Kanzlei Latham & Watkins. Wenn potenzielle Kreditnehmer die Wertigkeit der Merkmale beim Scoring kennen würden, könnten sie beispielsweise gezielt Konten eröffnen oder Kreditkarten beantragen, um ihre Score-Bewertung zu verbessern. Außerdem seien die Geschäftsgeheimnisse der Banken und Unternehmen betroffen, denn konkurrierende Unternehmen könnten auf diesem Weg Informationen über die Voraussetzung der Kreditvergabe und die Festsetzung der Konditionen erhalten, sagte Wuermeling.

Auch Datenschützer sind mit dem Gesetzentwurf von Schäuble unzufrieden. "Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Auskunft über die Bonität dürften nur Unternehmen erhalten, die ein Kreditrisiko eingingen, sagte Schaar. Arbeitgeber hätten dazu kein Recht. Auch hier müsse im Entwurf noch nachgebessert werden. Die Regelung solle nach den parlamentarischen Beratungen 2010 in Kraft treten.

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