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05.06.2008 
EU-Recht

Brüssel leitet neues Verfahren gegen VW-Gesetz ein

von Helmut Hauschild

Die EU-Kommission will die Sonderrechte für Niedersachsen jetzt endgültig kippen. Wie die Behörde am Donnerstag in Brüssel mitteilte, leitet sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Berlin müsse das Vetorecht für das Land Niedersachsen bei Volkswagen abschaffen. Deutschland droht ein hohes Bußgeld wegen Missachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu dem umstrittenen Gesetz.

Die Streitereien um Sonderregelungen bei seinem Konzern gehen weiter: Der VW-Chef Martin Winterkorn. Foto: dpaLupe

Die Streitereien um Sonderregelungen bei seinem Konzern gehen weiter: Der VW-Chef Martin Winterkorn. Foto: dpa

BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat heute ein neues Verfahren gegen Deutschland wegen des umstrittenen VW-Gesetzes beschlossen. Damit steht die umstrittene Novelle des Gesetzes vor dem Aus, die dem Land Niedersachsen weiterhin starke Sonderrechte bei VW einräumt.

Die Bundesregierung hatte in einer Protokollnotiz zur Neufassung des Gesetzes erklärt, dass sie bei Vorbehalten der EU-Kommission die beanstandeten Inhalte ändern werde. Den Autokonzern Porsche als größten Einzelaktionär von VW stärkt das neue Brüsseler Verfahren im Kampf gegen den Einfluss Niedersachsens im Aufsichtsrat. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat die Novelle des VW-Gesetzes heftig kritisiert.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sieht in der vom Kabinett Ende Mai beschlossenen Novelle einen Verstoß gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz. Die Richter hatten vergangenen Oktober entschieden, dass die Sonderrechte für Niedersachsen und den Bund bei VW gegen EU-Recht verstoßen. Das neue Verfahren der Brüsseler Behörde wird zu einer weiteren Klage gegen Deutschland vor dem EuGH führen, wenn die Bundesregierung die verbliebenen privilegieren für den Aktionär Niedersachsen nicht umgehend streicht. Bei einer Verurteilung droht Deutschland ein hohes Bußgeld.

Die EU-Kommission stößt sich daran, dass in der von Justizministerin Brigitte Zypries verantworteten Neufassung des VW-Gesetzes weiterhin eine Sperrminorität von 20 Prozent der Stimmrechte festgeschrieben ist. Da Niedersachsen 20,3 Prozent der VW-Aktien besitzt, kann das Land über diesen Hebel wichtige Entscheidungen auch künftig blockieren. Das Nachsehen hat der größte Einzelaktionär Porsche, der trotz 31 Prozent der Stimmrechte bei VW deshalb nicht frei agieren kann. In der Neufassung des VW-Gesetzes hat Zypries nur zwei andere Kritikpunkte der EU-Richter korrigiert, darunter das Recht Niedersachsens und des Bundes, unabhängig von der Zahl der Stimmrechte jeweils zwei Mitglieder in den VW-Aufsichtsrat zu entsenden.

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