1. Antidiskriminierungsstelle des Bundes
ADS Auftrag übererfüllt - das ist das Fazit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zu den EU-Richtlinien gegen Diskriminierung. Nicht nur habe der Bund mehr Merkmale in das Allgemeine Diskriminierungsgesetz aufgenommen als von der Europäischen Union verlangt. Er richtete auch zusätzlich und freiwillig die Antidiskriminierungsstelle ein. Dies sei unnötig, so die Initiative, denn das deutsche Zivil- und Arbeitsrecht biete ausreichend Schutz vor Diskriminierung.
Empfehlung: abschaffen
Foto: dpa Quelle: Justus Haucap (Hrsg.), Behördenflut in Deutschland, BrunoMedia GmbH