Die Bundesregierung hatte den Bestand der bislang ermittelten Bürokratielasten kürzlich in einem Zwischenbericht mit jährlich 29,5 Mrd. Euro beziffert. Aus Sicht von Fachleuten ist die Zahl um den Faktor zwei zu niedrig gegriffen. Einer der Gründe: Die Bundesregierung konzentriert ihre Betrachtung auf nationale Rechtsetzungsakte. Der NKR hat dafür kein Verständnis: Auch in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinien seien als Bundesrecht im Sinne des NKR-Gesetzes anzusehen, hatte das Gremium bereits im April moniert. "Die Sichtweise des Bundes, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht habe man ohnehin keine Einflussmöglichkeiten auf die Bürokratiekosten, ist so nicht nachvollziehbar", sagt ein NKR-Mitglied. Kein anderes Land argumentiere so. Es gebe eine Menge Spielraum.
Dass der Wert von 29,5 Mrd. Euro zu niedrig gegriffen sein dürfte, wird auch durch ein Blick ins Ausland deutlich: In den viel kleineren Niederlanden wurden Bürokratiekosten von 16 Mrd. Euro ermittelt, im stark deregulierten Großbritannien liegt der Wert bei 50 Mrd. Euro.
Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. In Regierungskreisen hieß es am Dienstag, man gehe sehr wohl davon aus, dass die Bestandsmessung am Ende einen deutlichen höheren Betrag als die bislang genannten 29,5 Mrd. Euro ergeben werde; allerdings seien viele der kursierenden Schätzungen deutlich zu hoch gegriffen. Man werde überdies die Bestandsmessung noch im Sommer abgeschlossen haben. "Das ist durchaus noch akzeptabel", hieß es weiter.


