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03.12.2008 
Nur Stichproben

Bund beschließt Volkszählung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die erste Volkszählung seit 20 Jahren beschlossen. Anders als bei der letzten Volkszählung 1987, gegen die sich scharfer Protest richtete, sollen dabei aber nicht mehr alle Bürger befragt werden.

Bei der letzten Volkszählung in der BRD 1987, regte sich breiter Bürgerportest. Foto: dpaLupe

Bei der letzten Volkszählung in der BRD 1987, regte sich breiter Bürgerportest. Foto: dpa

HB BERLIN. Das Bundeskabinett verabschiedete den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für ein Zensusgesetz. Damit werden Vorgaben der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Diese schreiben eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedstaaten für 2011 vor. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981.

Der "registergestützte Zensus" wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. Ergänzt wird dies durch Stichproben. Davon werden sieben bis acht Prozent der Bundesbürger betroffen sein. Ferner werden die 17,5 Mio. Eigentümer von Wohngebäuden schriftlich befragt. Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die aufgrund der EU-Vorgaben als Pflicht vorgegeben sind. Die Belastungen der Bürger und die Kosten sollen durch diese Verfahren deutlich reduziert werden. Eine Volkszählung soll den im Lauf der Jahre ungenau gewordenen Datenbestand korrigieren und eine Grundlage für Investitionsentscheidungen - etwa für den Wohnungsbau - liefern.

Die Kosten der Volkszählung werden mit 528 Mio. Euro angegeben. Mit 483 Mio. Euro entfällt der Großteil davon auf die Bundesländer. Der Bund hat in seine Haushaltsplanung von 2010 bis 2014 rund 45 Mio. Euro eingeplant.

Die Linkspartei kritisierte das Vorhaben. Die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak sprach von einem "erneuten Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da niemand weiß, welche Daten verwendet werden". Angesichts der Datensammelwut des Bundesinnenministers sei Skepsis angebracht, ob tatsächlich nur die für gesellschaftlich notwendige Planungen erforderlichen Daten erhoben würden.

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