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06.03.2008 
Neuer Überweisungsstandard Sepa

Bund lässt Banken hängen

von Marietta Kurm-Engels

Mit „Sepa“ soll eine neue Ära im europäischen Zahlungsverkehr beginnen - eigentlich. Denn die öffentliche Hand weigert sich bisher, die Vorreiterrolle für den neuen Standard zu übernehmen. Die Untätigkeit des Bundes verzögert die Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums.

Peer Steinbrück will in Sachen Sepa keine Vorreiterrolle übernehmen. Foto: apLupe

Peer Steinbrück will in Sachen Sepa keine Vorreiterrolle übernehmen. Foto: ap

FRANKFURT. Eine neue Ära im Zahlungsverkehr sollte beginnen, mehr als 100 Mrd. Euro Einsparungen in den kommenden sechs Jahren verspricht sich die EU-Kommission, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sprach von einem „praktischen Fortschritt zur Integration der Finanzmärkte in Europa“. Mit entsprechenden Hoffnungen begleitet startete am 28. Januar 2008 die „Single Euro Payments Area“ (Sepa), der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum, mit der Sepa-Überweisung. Doch jetzt wird langsam klar: Weder das Finanzministerium noch andere öffentliche Einrichtungen in Deutschland setzen sich vorerst aktiv für die praktische Umsetzung ein.

Dabei hört es sich oberflächlich so schön an: „Die öffentliche Hand auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen wird zu den Erstanwendern von Sepa gehören“, antwortete das Bundesfinanzministerium (BMF) dem um Sepa besorgten FDP-Abgeordneten Frank Schäffler Anfang Februar auf eine Kleine Anfrage. Schäffler war erfreut. Hatte ihn die Bundesregierung doch noch im November 2006 wissen lassen, sie lehne es ab, bei der Einführung von Sepa-Produkten eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

„Die Kehrtwende der Bundesregierung, sich nun zu Sepa zu bekennen und die öffentliche Hand als ,Erstanwender’ zu bezeichnen, ist erfreulich“, frohlockte Schäffler. Doch hätte er weiter gelesen, hätte er erfahren, dass die öffentliche Hand bisher nur eine „passive Sepa-Fähigkeit“ hat. „Alle Auftraggeber von Überweisungen können jetzt die Sepa-Produkte nutzen, wenn Zahlungsempfänger die öffentliche Hand ist“, so das BMF.

Doch das ist nicht der entscheidende Punkt: Denn aktiv hält sich die öffentliche Hand zurück, sie selbst tätigt keine Sepa-Überweisungen. Die wiederholten Appelle der Bundesbank, sie möge doch ihren Zahlungsverkehr möglichst zügig auf die neuen Sepa-Verfahren umstellen, scheinen ungehört verhallt. Dabei wäre es wichtig, eine sogenannte „kritische Masse“ zu erreichen, um irgendwann die nationalen Verfahren ganz abstellen zu können.

„Wir werden in keiner Weise irgendeine Vorreiterrolle übernehmen“, stellte eine BMF-Sprecherin klar. „Wir haben den für die Sepa-Überweisungen erforderlichen Datenbestand überhaupt nicht – den IBAN- und den BIC-Code.“ BIC ist der „Bank Identifier Code“, also die internationale Bankleitzahl. IBAN ist die „International Bank Account Number“, eine Zusammensetzung aus der Bankleitzahl, der Kontonummer und einer sich daraus ergebenden Prüfziffer. Eigentlich ist es Aufgabe des Zahlungspflichtigen, diese Kriterien zur Verfügung zu stellen. Der Bund müsste sie sich für jeden einzelnen Begünstigten besorgen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wer verweigert wem die Hilfe?

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