27.01.2009

Holocaust: Bund soll mehr Geld für Nazi-Opfer geben

Vor einer im März angesetzten Gesprächsrunde mit der Bundesregierung dringen der Zentralrat der Juden in Deutschland die Jewish Claims Conference (JCC) auf eine Ausweitung der Leistungen an NS-Opfer. „Wir wollen Lücken schließen, wo diese existieren“, sagte der Verhandlungsführer des JCC, Stuart Eizenstat, auf Handelsblatt.com.

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WASHINGTON/DÜSSELDORF. Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer, forderte im Gespräch mit Handelsblatt.com die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Alters der Holocaust-Überlebenden "alle offenen Fragen des Entschädigungsrechts ernsthaft zu prüfen und das Thema abschließend und zugunsten der immer weniger werdenden Opfer zu beantworten". Die alljährlich laufenden Verhandlungsrunden seien "unwürdig und unzumutbar", sagte Kramer. "Eine humanitäre Geste der Bundesregierung wäre auch angesichts des Holocaust-Gedenktages ein wichtiges Signal der Glaubwürdigkeit."

Der heutige Dienstag, der 27. Januar, ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Seit 2006 wird an diesem Datum der Opfer des Holocaust gedacht. Im Bundestag in Berlin dand dazu eine entsprechende Veranstaltung statt, bei der Bundespräsident Horst Köhler die Gedenkrede hielt. Aus Verärgerung über frühere Veranstaltungen nahm der Zentralrat der Juden nicht an der Gedenkfeier teil. Als Grund gab der Kramer an, dass die Vertreter seiner Organisation, die den Holocaust überlebt hatten, kein einziges Mal begrüßt worden seien.

Die Claims Conference vertritt die Opfer des Holocaust. Im März kommen Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der JCC in Berlin zusammen.

Eizenstat wollte zwar keine Angaben über die Höhe möglicher neuer Geldforderungen machen. Doch der frühere stellvertretende Finanzminister unter Präsident Bill Clinton legte dar, an welchen Stellen sich die JCC von deutscher Seite Verbesserungen wünscht. So soll das Programm zur häuslichen Pflege ausgebaut werden, für das Deutschland bislang 30 Mio. Euro jährlich aufbringt. „Wir würden es gern sehen, dass dies erneuert und aufgestockt wird“, sagte Eizenstat. Kramer wies in diesem Zusammenhang auf die Spätfolgen der Verfolgung hin, unter denen viele ältere Nazi-Opfer zu leiden hätten. Da in den meisten Fällen keine Familienangehörigen existierten, weil viele Betroffene allein überlebt hätten, seien sie auf häusliche Pflege angewiesen. "Es ist keine Frage des Rechtsanspruchs oder der Entschädigung, sondern eine Frage der Humanität und der moralischen Verantwortung den Überlebenden die letzten Lebensjahre in Würde zu ermöglichen", betonte Kramer. Bisher wird mit dem Pflegeprogramm 41 000 Menschen in 25 Ländern geholfen.

Neu geschaffen werden soll ein Programm zur medizinischen Betreuung. In vielen Ländern, in denen NS-Opfer lebten, sei ärztliche Behandlung „nicht in Reichweite, nicht ausreichend oder nicht existent“, sagte Eizenstat, der im März zum ersten Mal als Verhandlungsführer die JCC vertritt. Als dritten Punkt nannte Eizenstat eine Ausweitung der Entschädigungen für „Doppelopfer“. Gemeint sind damit jene, die sowohl unter den Nationalsozialisten wie auch unter den Kommunisten gelitten haben. Dies beziehe sich vor allem auf NS-Verfolgte, die in der ehemaligen Sowjetunion leben oder die erst später in die USA oder nach Israel ausgewandert sind. Deutschland leiste diesen Betroffenen derzeit eine Einmalzahlung von 2500 Euro. Viele der möglichen Empfänger – vor allem in der Ex-Sowjetunion – sind bislang jedoch nicht in der Lage gewesen, dieses Geld zu reklamieren. Die JCC geht davon aus, dass es in der EU heute rund 6600 und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion mehrere Zehntausend „Doppelopfer“ gibt.

Eizenstat, der Ende der 90er Jahre das Programm zur Entschädigung von Zwangsarbeitern verhandelte, sagte, Deutschland habe seine moralischen Verpflichtungen in „bemerkenswerter und lobenswerter Weise“ erfüllt. Insgesamt sind seit Ende des Zweiten Weltkriegs rund 60 Mrd. Dollar an mehr als 500 000 Opfer gezahlt worden. Auch Zentralrats-Generalsekretär Kramer befand mit Blick auf das Luxemburger Abkommen von 1952, dass die Bundesrepublik "in beispielloser Weise" ein Entschädigungsprogramm für die Überlebenden der Schoa aufgelegt habe und sich damit zur ihrer nationalen und historischen Verantwortung bekannt habe. "Trotzdem gibt es noch eine Reihe von ungelösten Problemen und Härten, die nicht nur das Ansehen des Entschädigungsprogramms und damit der Bundesrepublik belasten, sondern für viele Überlebende eine schlimme Belastung und Qual in den letzten Lebensjahren darstellen", sagte Kramer.

Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, dem Staat Israel drei Mrd. D-Mark und an die Claims Conference 500 Mio. D-Mark zu zahlen. Es wurde vereinbart, dass "die individuelle Entschädigung für körperliche und psychische Schäden in der Globalzahlung an Israel enthalten sein müsse, soweit es die in Israel lebenden Hitleropfer betraf". Tatsächlich aber zahlte Deutschland nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis Dezember 2007 65,114 Mrd. Euro an "Wiedergutmachungsleistungen".

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