
DÜSSELDORF. Für 2009 werde zwar ein Minus von 3,2 Mrd. Euro erwartet. Dies könne aber ausgeglichen werden, da die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus 2006 und 2007 noch über eine Rücklage verfüge.
Bei der Prognose ist ein Beitragssatz von drei Prozent sowie ein Wirtschaftswachstum von einem Prozent unterstellt. Sollte die Wirtschaft nur um 0,5 Prozent wachsen, werde das Defizit 2009 um eine Mrd. Euro höher ausfallen, schreibt der „Spiegel“.
Damit setzt die BA ihre Salami-Taktik der Vorjahre fort. Auch 2006 und 2007 hatte sie so lange wie möglich gute Finanzdaten geleugnet – Ende 2007 türmten sich dann 17,9 Mrd. Euro Guthaben auf ihren Konten. Laut BA- Prognose wären 2012 noch 16 Mrd. Euro davon übrig.
Auch für das laufende Jahr hatte die Behörde zunächst ein Defizit prognostiziert. Bis Ende August erzielte sie zwar 3,3 Mrd. Euro Defizit. Es war damit aber rund drei Mrd. Euro geringer, als geschätzt. Darin enthalten sind freilich die 2,5 Mrd. Euro, die die Arbeitsagentur in einen Fonds umgebucht hat, um damit künftige Pensionen finanzieren zu können. Während die BA diese Transaktion als Ausgabe verbucht, werten Ökonomen dies als reine Umbuchung, die das operationale Ergebnis nicht beeinflusst.
Die neuen Zahlen dürften die Debatte über ein weitere Beitragssenkung anheizen. Dieser war in den letzten Jahren in zwei Schritten von 6,5 auf heute 3,3 Prozent gesenkt worden. Die Koalition hat sich bereits auf eine weitere Senkung zum Jahreswechsel verständigt. Die SPD hält drei Prozent für möglich, die Union will 2,8 Prozent. Die Senkung des Arbeitslosenbeitrags um einen Punkt kostet die BA rund acht Mrd. Euro. Die Entscheidung wollen Union und SPD am 5. Oktober im Koalitionsausschuss treffen.
Unlängst hatte die SPD einen neuen Versuch gestartet, Geld von der BA in den Bundeshaushalt umzuleiten. So sprach sich SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider dafür aus, der Arbeitsagentur den Mehrwertsteuer-Zuschuss von rund 7,5 Mrd. Euro zu streichen. Im Gegenzug könnten Rückzahlungen für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Hartz-IV-Kosten an den Bund entfallen. Die Differenz von 2,5 Mrd. Euro sollte der Bund zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge einsetzen. Gekniffen wäre freilich privat versicherte Angestellte, die nichts von geringeren GKV-Beiträge hätten, aber die zu hohen Arbeitslosenbeiträge zahlen müssten. asr