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02.10.2008 
Urteile

Bundesfinanzhof billigt Steuerprivilegien für Abgeordnete

Gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestags-Abgeordneten sieht der Bundesfinanzhof keine grundlegenden Bedenken. Mit drei am Donnerstag in München bekanntgegebenen Urteilen wies das oberste deutsche Steuergericht deshalb die Klagen mehrerer Steuerzahler ab.

Abgeordnete können eine steuerfreie Kostenpauschale geltend machen - zu Recht, befand der Bundesfinanzhof. Foto: dpaLupe

Abgeordnete können eine steuerfreie Kostenpauschale geltend machen - zu Recht, befand der Bundesfinanzhof. Foto: dpa

HB MÜNCHEN. Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale von jährlich rund 45 000 Euro den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Sie hatten für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiung gefordert. In den meisten Bundesländern gibt es ähnliche steuerfreie Kostenpauschalen für die Landtagsabgeordneten.

Bei einem Erörterungstermin vor dem obersten deutschen Steuergericht vor drei Wochen hatte der Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff die steuerfreie Kostenpauschale verteidigt. Sie sei geprägt vom Gedanken der freien Mandatsausübung und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Kläger waren in erster Instanz bei den Finanzgerichten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gescheitert. Nach ihrer Ansicht verstößt die Pauschale gegen Grundsätze des deutschen Steuerrechts. "Das ist ein Selbstbedienungsladen", sagte Kläger- Vertreter Hans-Peter Schneider. "Wir brauchen da eine Kontrolle."

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten, die diese zusätzlich zu den Diäten erhalten, beträgt derzeit 3 782 Euro im Monat. Die Pauschale soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Für die Parlamentarier gilt die Steuerfreiheit der Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben. Beim normalen Lohnsteuerzahler bleiben jährlich nur 920 Euro als Werbungskostenpauschale unversteuert.

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