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08.12.2006 
Rückzieher

Bundeskabinett stoppt Rauchverbot

von Karl Doemens

Der Nichtraucherschutz wird künftig möglicherweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng geregelt. Wegen massiver verfassungsrechtlicher Bedenken des Innen- und des Justizministeriums verzichtet die Bundesregierung auf ein einheitliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten.

Die Fachpolitiker der Koalition hatten sich ursprünglich darauf geeinigt, dass in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie in Restaurants das Rauchen künftig verboten werden soll. Foto: dpa.Lupe

Die Fachpolitiker der Koalition hatten sich ursprünglich darauf geeinigt, dass in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie in Restaurants das Rauchen künftig verboten werden soll. Foto: dpa.

BERLIN. Das Kabinett wird am nächsten Mittwoch nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen lediglich ein Eckpunktepapier beschließen. Darin soll aufgelistet werden, aus welchen bundeseigenen Einrichtungen der Tabakqualm verbannt wird und welche weiteren Einschränkungen zwar wünschenswert wären, aber in die Kompetenz der Länder fallen. „Die Bundesregierung wird das ihr Mögliche tun, um Nichtraucher zu schützen“, formulierte gestern eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums diplomatisch.

Der Rückzieher ist ein schwerer politischer Dämpfer für die von den parlamentarischen Staatssekretären Marion Caspers-Merk (SPD) und Gerd Müller (CSU) geleitete sechsköpfige Koalitions-Arbeitsgruppe. Die Experten hatten ein weitgehendes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln sowie in Restaurants ab Juli 2007 vorgeschlagen. Der Tabak-Konsum sollte nur in separaten Räumen gestattet werden. In Kneipen, Bars und Bierzelten sollten dem blauen Dunst hingegen keine Grenzen gesetzt werden.

Den Hinweis von Verfassungsrechtlern, dass für das Gaststättenrecht sowie für mögliche Rauchverbote in Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern die Länder zuständig seien, hatte Caspers-Merk zurückgewiesen:Es sei unbestritten, dass Rauchen Krebs verursache. Nach Artikel 74 des Grundgesetzes sei der Bund für die Abwehr „gemeingefährlicher Krankheiten“ zuständig und könne daher handeln. „Wir sind argumentativ gut aufgestellt“, sagte Caspers-Merk noch am Mittwoch.

Am gleichen Tag wurde das Vorhaben bei einem Gespräch der Minister Brigitte Zypries (Justiz, SPD), Wolfgang Schäuble (Innen, CDU), Horst Seehofer (Verbraucherschutz, CSU) und Ulla Schmidt (Gesundheit, SPD) sowie Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) jedoch als verfassungsrechtlich nicht haltbar eingestuft und abgeblasen. Man habe den Experten die Einwände schon früher mitgeteilt, hieß es gestern in Regieerungskreisen. Doch seien „Überzeugungstäter“ am Werk gewesen.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn forderte von der Koalition einen „Neuanfang“ beim Nichtraucherschutz. Es sei von Anfang an „unsinnig“ gewesen, Ausnahmen für Kneipen, Bars und Bierzelte vorzusehen. Höhn forderte ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Dies könne durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung bundesweit ohne Probleme umgesetzt werden, sagte sie dem Handelsblatt. Ein „Flickerlteppich“ mit unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern sei absurd.

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