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28.12.2008 
Gesetz noch nicht unterschrieben

Bundespräsident hadert mit Erbschaftsteuer

von Thomas Sigmund

Kurz vor dem Jahreswechsel ist immer noch nicht klar, ob die bereits beschlossene Reform der Erbschaftsteuer wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten kann. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz auch am Sonntag noch nicht unterzeichnet – der Termin dafür sei „noch offen“, hieß es aus dem Bundespräsidialamt.

Hat das Erbschaftsteuergesetz noch nicht abgezeichnet: Bundespräsident Horst Köhler. Foto: apLupe

Hat das Erbschaftsteuergesetz noch nicht abgezeichnet: Bundespräsident Horst Köhler. Foto: ap

BERLIN. Erst wenn das Staatsoberhaupt das Gesetz geprüft und unterschrieben hat, kann es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Derzeit werde das Gesetz noch geprüft.

Wirbel um die Unterschrift Köhlers unter ein Gesetz der Großen Koalition gab es bereits vor zwei Jahren. Köhlers Juristen hatten damals verfassungsrechtliche Bedenken beim Verbraucherinformationsgesetz und dem Gesetz zur Neuregelung der Luftsicherung. Köhler unterzeichnete nicht.

Die Geschichte der Verstimmungen zwischen Bundesregierung und Bundespräsidialamt ist damit aber noch nicht zu Ende. Dem Staatsoberhaupt war bereits vor über zwei Jahren das Gleichbehandlungsgesetz – das Antidiskriminierungsgesetz – verspätet zugegangen.

Im Fall des Erbschaftsteuergesetzes meldeten in den letzten Wochen die renommierten Steuerrechtler Joachim Lang und Paul Kirchhof verfassungsrechtliche Bedenken an: Steuerexperte Lang forderte den Bundespräsidenten klipp und klar auf, das Gesetz nicht auszufertigen. Es sei „ganz offensichtlich verfassungswidrig“. Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sieht Verstöße gegen gleich drei Grundrechte: die Unternehmerfreiheit, die Berufsfreiheit und die Eigentümerfreiheit.

Sollte Köhler das Gesetz nicht unterschreiben, käme das einem politischen Erdbeben gleich. Das Gesetz war erst nach einem monatelangen Tauziehen zwischen Union und SPD von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Danach musste es von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) unterzeichnet werden.

Laut Medienberichten „fürchtet“ die Bundesregierung jetzt, dass Köhler das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr unterzeichnet. Ein Regierungssprecher sagte daraufhin, die Bundesregierung gehe davon aus, „dass die Neuregelung der Erbschaftsteuer wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird“. Sollte Köhler das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel unterzeichnen, sei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dem Vernehmen nach auch kurz vor oder gar an Silvester rein technisch „kein Problem“. Eine Feststellung, die sich in der Praxis bewähren muss.

Der Bundespräsident soll zudem darüber „verärgert“ sein, dass ihm das Gesetz in „Urschrift“ erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde, obwohl der Bundesrat bereits am 5. Dezember zugestimmt hatte. Der Vizepräsident des Bundestages Hermann Otto Solms (FDP) sprach deshalb auch von „einer Respektlosigkeit der Bundesregierung gegenüber dem Bundespräsidenten, da er in ungehöriger Weise und unnötigerweise unter zusätzlichen Zeitdruck gesetzt wird“.

Köhler lässt es sich trotz des engen Zeitkorsetts aber nicht nehmen, das Gesetz selbst zu unterschreiben. Laut Grundgesetz könnte dies auch sein Stellvertreter übernehmen. Das ist der jeweils amtierenden Präsidenten des Bundesrates, derzeit der saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Doch davon ist keine Rede. Neben dem Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer gibt es weitere Regelwerke, die Köhler noch unterschreiben muss. Nach den Entscheidungen des Bundesrates im Dezember wurden dem Bundespräsidialamt 25 Gesetze zugeleitet. Dazu gehört unter anderem auch das ebenfalls heftig umstritten BKA-Gesetz.

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