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04.07.2008 
Beschluss

Bundesrat billigt Wohngeld-Erhöhung

Die Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener und Rentner ist endgültig unter Dach und Fach: Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesvorhaben am Freitag zu. Auch für eine Reihe weiterer Vorhaben gab es grünes Licht.

Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Foto: apLupe

Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Foto: ap

HB BERLIN. Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Die Empfänger sollen dann im Durchschnitt monatlich rund 140 Euro statt derzeit 90 Euro erhalten. Etwa 800 000 Haushalte werden nach den Planungen durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa 300 000 Rentner. Erstmals werden zudem die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter berücksichtigt.

Der Entschluss des Bundesrates wurde möglich, nachdem kürzlich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer einen Kompromiss erarbeitet hatte.

Ein früherer Bundestags-Beschluss zur Erhöhung war vom Bundesrat aufgehalten worden, weil sich Bund und Länder nicht über die Verteilung der Kosten von jährlich etwa 520 Millionen Euro verständigen konnten.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Reform etwa 70 000 Haushalte mit 150 000 Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug zum Wohngeld wechseln. Familien mit geringem Einkommen sollen auch von der Ausweitung des Kinderzuschlages profitieren, die der Bundestag ebenfalls kürzlich beschlossen hat.

Bis zuletzt hatte es weiter Bedenken einzelner Länder gegen die Neuregelung gegeben. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) kritisierte in der Debatte, die Kommunen könnten die für sie entstehenden zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Hartz-IV-Empfänger nicht stemmen.

Die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werde schon jetzt nicht erreicht. Der geltende Anpassungsmechanismus reiche nicht aus. Schleswig-Holstein stimmte dem Gesetz daher nicht zu.

Außerdem hat die Länderkammer auch den sogenannten „Wohn-Riester“ beschlossen. Das am Freitag angenommene Eigenheimrentengesetz sieht vor, dass die mit staatlichen Zuschüssen geförderte private Altersvorsorge jetzt auch für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung genutzt werden kann.

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