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04.07.2008 
Beschluss

Bundesrat billigt Wohngeld-Erhöhung

Die Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener und Rentner ist endgültig unter Dach und Fach: Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesvorhaben am Freitag zu. Auch für eine Reihe weiterer Vorhaben gab es grünes Licht.

Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Foto: apLupe

Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Foto: ap

HB BERLIN. Ab Januar 2009 soll das Wohngeld um rund 60 Prozent steigen. Die Empfänger sollen dann im Durchschnitt monatlich rund 140 Euro statt derzeit 90 Euro erhalten. Etwa 800 000 Haushalte werden nach den Planungen durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa 300 000 Rentner. Erstmals werden zudem die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter berücksichtigt.

Der Entschluss des Bundesrates wurde möglich, nachdem kürzlich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer einen Kompromiss erarbeitet hatte.

Ein früherer Bundestags-Beschluss zur Erhöhung war vom Bundesrat aufgehalten worden, weil sich Bund und Länder nicht über die Verteilung der Kosten von jährlich etwa 520 Millionen Euro verständigen konnten.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Reform etwa 70 000 Haushalte mit 150 000 Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug zum Wohngeld wechseln. Familien mit geringem Einkommen sollen auch von der Ausweitung des Kinderzuschlages profitieren, die der Bundestag ebenfalls kürzlich beschlossen hat.

Bis zuletzt hatte es weiter Bedenken einzelner Länder gegen die Neuregelung gegeben. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) kritisierte in der Debatte, die Kommunen könnten die für sie entstehenden zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Hartz-IV-Empfänger nicht stemmen.

Die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werde schon jetzt nicht erreicht. Der geltende Anpassungsmechanismus reiche nicht aus. Schleswig-Holstein stimmte dem Gesetz daher nicht zu.

Außerdem hat die Länderkammer auch den sogenannten „Wohn-Riester“ beschlossen. Das am Freitag angenommene Eigenheimrentengesetz sieht vor, dass die mit staatlichen Zuschüssen geförderte private Altersvorsorge jetzt auch für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung genutzt werden kann.

Das Gesetz gilt rückwirkend ab Anfang 2008. Sparer können demnach aus den bereits laufenden elf Millionen Riester-Rentenverträgen die dort angesparte Summe als Eigenkapital herausziehen. Die laufenden staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge können direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden.

Gutverdiener können bis zu 2 100 Euro an Zins und Tilgung bei der Steuer geltend machen. Allerdings werden im Alter auf die Fördersumme Steuern fällig.

Ohne Aussprache winkte der Bundesrat ein verschärftes Geldwäschegesetz durch, um in Deutschland die Finanzquellen von Terroristen auszutrocknen. Mit der Gesetzesänderung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Künftig muss bei Bargeschäften von über 15 000 Euro grundsätzlich die Identität des Kunden überprüft werden. Verdächtige Fälle müssen an die Behörden gemeldet werden.

Während bislang nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet waren, entsprechende Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen, sind künftig auch Berufsgruppen wie Immobilienmakler und Steuerberater in der Pflicht. Eigentlich sollte die vor drei Jahren beschlossene EU-Richtlinie schon seit Ende 2007 in deutsches Recht umgesetzt sein. Als Grund für die Verzögerung hatte die Bundesregierung auf die notwendige Neuordnung des komplexen deutschen Geldwäscherechts verwiesen.

Der Bundesrat billgte Freitag ebenfalls das Gesetz über den Ausbildungsbonus. Demnach erhalten Betriebe für die Ausbildung eines benachteiligten Jugendlichen künftig 4 000 bis 6 000 Euro. In den nächsten drei Jahren sollen damit bis zu 100 000 Jugendliche eine Lehrstelle finden, die schon seit ein paar Jahren vergeblich gesucht haben.

Der Ausbildungsbonus wird ausgezahlt, wenn der eingestellte Jugendliche die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen oder sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Der bis Ende 2010 befristete Bonus gehört zum Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“, das die Bundesregierung mit ihrer Qualifizierungsoffensive beschlossen hatte.

Grünes Licht hat der Bundesrat auch für einen Großteil des Klimapakets der Bundesregierung gegeben. Damit soll der Anteil von Öko-Strom am Energieverbrauch bis 2020 verdoppelt werden. Auch der Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wird ausgebaut.

Hauseigentümer müssen von 2009 an Heizungen in Neubauten einbauen lassen, die zum Teil mit Öko-Energien heizen. „Intelligente Stromzähler“ sollen beim Energiesparen helfen. Außerdem wird die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme aus Kraftwerken – die Kraft-Wärme-Kopplung - verstärkt. Mehrere Punkte des Klima- und Energiepakets wie die Kfz-Steuerreform stehen allerdings noch aus.

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