Das Gesetz gilt rückwirkend ab Anfang 2008. Sparer können demnach aus den bereits laufenden elf Millionen Riester-Rentenverträgen die dort angesparte Summe als Eigenkapital herausziehen. Die laufenden staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge können direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden.
Gutverdiener können bis zu 2 100 Euro an Zins und Tilgung bei der Steuer geltend machen. Allerdings werden im Alter auf die Fördersumme Steuern fällig.
Ohne Aussprache winkte der Bundesrat ein verschärftes Geldwäschegesetz durch, um in Deutschland die Finanzquellen von Terroristen auszutrocknen. Mit der Gesetzesänderung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Künftig muss bei Bargeschäften von über 15 000 Euro grundsätzlich die Identität des Kunden überprüft werden. Verdächtige Fälle müssen an die Behörden gemeldet werden.
Während bislang nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet waren, entsprechende Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen, sind künftig auch Berufsgruppen wie Immobilienmakler und Steuerberater in der Pflicht. Eigentlich sollte die vor drei Jahren beschlossene EU-Richtlinie schon seit Ende 2007 in deutsches Recht umgesetzt sein. Als Grund für die Verzögerung hatte die Bundesregierung auf die notwendige Neuordnung des komplexen deutschen Geldwäscherechts verwiesen.
Der Bundesrat billgte Freitag ebenfalls das Gesetz über den Ausbildungsbonus. Demnach erhalten Betriebe für die Ausbildung eines benachteiligten Jugendlichen künftig 4 000 bis 6 000 Euro. In den nächsten drei Jahren sollen damit bis zu 100 000 Jugendliche eine Lehrstelle finden, die schon seit ein paar Jahren vergeblich gesucht haben.
Der Ausbildungsbonus wird ausgezahlt, wenn der eingestellte Jugendliche die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen oder sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Der bis Ende 2010 befristete Bonus gehört zum Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“, das die Bundesregierung mit ihrer Qualifizierungsoffensive beschlossen hatte.


