
BerlinDas geplante Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt muss überarbeitet werden. Die Länder überwiesen am Freitag den Entwurf in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Zentrale Forderung der Länderkammer ist, den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der jetzigen Form zu erhalten. Weder dürften die Bedingungen dafür verschlechtert noch die Dauer der Zahlung verkürzt werden.
Darüber hinaus fordern die Länder, die dem Ausbildungsbeginn vorgeschaltete Einstiegsqualifizierung auf Dauer zu erhalten. Sie soll aber nur noch der Zielgruppe der nicht oder nicht vollständig ausbildungsreifen Jugendlichen angeboten werden.
Schließlich soll aus dem Entwurf die Kürzung des Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf bis zu zwölf Monaten gestrichen werden. Wie bisher soll er für einen Zeitraum bis zu 36 Monaten gewährt werden.
Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz, Arbeitsvermittlern mehr Freiheit für eine passgenaue Förderung von Jobsuchenden zu geben. Sie sollen aber auch Mitnahmeeffekte stärker als bisher verhindern. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. April 2012 in Kraft tritt.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz bei der Bundesagentur für Arbeit bis 2015 etwa acht Milliarden Euro sparen.
Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" werden die Bedingungen verschlechtert und die Dauer der Zahlung verkürzt? Zudem sollen bis 2015 etwa acht Milliarden Euro eingespart werden. Wer entdeckt den logischen Widerspruch zwischen dem Titel der Gesetzesänderung und dem eigentlichen Ziel, Milliarden einzusparen? Nun, die Bankenrettung und die Sicherung der Managergehälter sind jedenfalls so sichergestellt - dank der Superministerin und Internet-Zensurexpertin.
1 Kommentar
Alle Kommentare lesen